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In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit moralisierenden Sprachhandlungen, worunter wir diskursstrategische Verfahren verstehen, in denen die Beschreibung von Streitfragen und erforderlichen Handlungen mit moralischen Begriffen enggeführt werden. Auf moralische Werte verweisendes Vokabular (wie beispielsweise „Freiheit“, „Sicherheit“ oder „Glaubwürdigkeit“) wird dabei verwendet, um eine Forderung durchzusetzen, die auf diese Weise unhintergehbar erscheint und keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung bedarf. Im Fokus unserer Betrachtungen steht dementsprechend das aus pragma-linguistischer Sicht auffällige Phänomen einer spezifischen Redepraxis der Letztbegründung oder Unhintergehbarkeit, die wir als Pragmem auffassen und beschreiben. Hierfür skizzieren wir zunächst den in der linguistischen Pragmatik verorteten Zugang zu Praktiken der Moralisierung, betrachten sprachliche Formen des Moralisierens und deren kotextuellen und insbesondere pragma-syntaktischen Struktureinbettungen, um anschließend Hypothesen zu kontextuellen Wirkungsfunktionen aufzustellen. Darauf basierend leiten wir schließlich anhand von exemplarischen Korpusbelegen Strukturmuster des Moralisierens ab, die wir in dem Terminus „Pragmem“ verdichten und mittels qualitativer und quantitativer Analysen operationalisieren.
Man findet im Burnout-Diskurs einerseits zahlreiche Passagen in fachinternen/-externen Texten, in denen ein „Noch-nicht-(genug)-Wissen“ oder „unsicheres Wissen“ (Janich 2018: 557) und eine zu wenig trennscharfe, ungenaue Verwendung des Begriffs und das Fehlen einer validen, allgemeingültigen, eindeutigen Definition des Phänomens konstatiert werden. Dieser offensichtlichen Kritik steht allerdings der konvergente Leseeindruck entgegen, der sich in Bezug auf die begriffliche Fassung bzw. Definition von ›Burnout‹ einstellt, wenn man Texte von 1975-2018 zu diesem Phänomen sichtet. Von diesen Beobachtungen ausgehend, analysiert die hier vorgestellte Dissertation: 1.) wie ein psychosomatisches Phänomen, das spezifikationsbedürftig erscheint, in Fach-, Medien- und Vermittlungstexten vor dem Hintergrund fachkultureller, sozialer und diskursiver Bedingungen definiert wird, 2.) wie bestimmte definitorische Merkmale und Definitionsformen sich trotz Kritik über die Zeit im Diskurs durchsetzen und 3.) in welcher Weise sich medizinische/psychologische und fachexterne Ansprüche an die Tätigkeit des Definierens und sprachliche Mittel und diskursive Praktiken des Definierens unterscheiden oder ähneln und sich in Typen diskursiver Praxis des Definierens verdichten lassen.
Argumentative Stützungen von diskursiven Geltungsansprüchen spielen im Rahmen von Diskursanalysen zu gesellschaftlich verhandelten Themen, wie ökologische Nachhaltigkeit, eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Beitrag, der einen zentralen Aspekt der großangelegten diachronen Studie von Schwegler (2018) fokussiert vorstellt, wird ein diskurslinguistischer Ansatz zur Erfassung von Argumentationen und Werteverständnissen dargelegt, der Argumentgruppen inhaltlich bzw. thematisch unterscheidet – d. h. nicht mikro- oder makroformal analysiert – und gleichzeitig mittels eines framesemantischen Ansatzes über eine Argumentationsanalyse auf mittlerer Abstraktionsebene hinausgeht. So kann auch für vermeintlich konsensuelle Bereiche aufgedeckt werden, wie Konflikte latent innerhalb zentraler argumentativer Begriffe liegen. Identifizierte Argumentgruppen, wie hier beispielhaft Gerechtigkeit, sind dabei nicht genuin diskursspezifisch, spezifisch sind vielmehr die Kombinationen der Werteverständnisse, d. h. die Arten von Gerechtigkeit, an die argumentativ appelliert wird. Im deutschsprachigen Nachhaltigkeitskontext sind dies u. a. Fairness, Gleichheit (bzgl. Umweltgerechtigkeit oder Verfahrensgerechtigkeit), globale Gleichberechtigung, kosmische Gerechtigkeit (Schicksal), Reziprozität/Tauschgerechtigkeit sowie Gewohnheitsrecht oder Utilitarismus, die in kontrastiver Verwendung Konfliktpotenzial bergen.
Wenn hinten besser ist als vorne. Laienlinguistisches Wissen unter diskursanalytischer Perspektive
(2020)
Wahrnehmungsdialektologische Studien haben den wichtigen Nachweis erbracht, dass sich Laien bei der mentalen Strukturierung ihrer sprachlichen Umgebung an sozial relevanten, z. B. an politischen, Räumen orientieren. Methodisch ermittelt wurde dieser Nachweis über Draw-a-map-Aufgaben, die Laien zur kartografischen Visualisierung ihrer sprachräumlichen Vorstellungen bewegen. Vorliegender Artikel wählt einen methodisch anderen Weg: Laienlinguistische Strukturierungen werden nämlich nicht ausgehend von handgezeichneten Karten, sondern von Gesprächen über diese Karten untersucht. Dabei zeigt sich, dass es mentale Strukturierungen gibt, die jenseits von kartografisch abbildbaren Räumen liegen: Ein flexibel einsetzbares Hinten und Vorne im Sprachraum etwa oder ein Oben und Unten, die beide mit gewichtigen gesellschaftlichen Wertungen versehen und deshalb für Laien im Alltag relevant sind.
Politiker und Parteien sehen sich heutzutage oft mit dem Vorwurf konfrontiert, sie heben sich kaum mehr voneinander ab, seien gar „austauschbar“. Umso größer scheint das Bedürfnis nach Abgrenzung. Diese wird kommunikativ hergestellt und ist am besten von den diskursiven Zusammenhängen und Akteurskonstellationen her, in denen sie sich aktualisiert, nachzuvollziehen.
Das Vorgehen in dieser Arbeit gliedert sich im Wesentlichen in drei Schritte: Zunächst wird eine Theorieskizze der Abgrenzung als Sprechhandlung entworfen. Hierbei geht es vor allem darum, verschiedene Lesarten zu erschließen und die Abgrenzung in einem Panorama verwandter Konzepte wie etwa Ausgrenzung, Distinktion und Distanzierung zu verorten (Teil 1). Daraufhin wird die Plenardebatte als Textsorte erschlossen und in ihren kommunikativen Spezifika erfasst, wobei besonders die Stichworte Inszeniertheit, Mehrfachadressierung und die Frage nach dem Verhältnis zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit in den Blickpunkt rücken (Teil 2). Sodann wird mithilfe der pragma-semiotischen Textarbeit als Methode ganz konkret sprachliches Datenmaterial aus Plenardebatten analysiert und interpretativ ausgewertet (Teile 3 und 4). Dabei kommen auch korpuslinguistische Verfahren zum Einsatz, die jedoch letztlich im Dienste einer qualitativ orientierten Analyse stehen.
Die Analyse berücksichtigt sowohl explizite als auch implizite Formen sprachlicher Abgrenzung. Sie zeigt unter anderem, dass politische Abgrenzungshandlungen keineswegs parteispezifisch sind, sondern von allen Parteien und Akteuren mehr oder weniger konstant praktiziert werden. Dabei wird Abgrenzung hauptsächlich als Selbstpositionierung realisiert; bisweilen finden sich aber durchaus auch Fremdpositionierungen – etwa als Aufforderungen an andere Akteure, sich gegenüber Dritten abzugrenzen. Auf der Ebene der sprachlichen Formen lässt sich schließlich durch eine Art experimentelle Annäherung mit korpuslinguistischen Verfahren eine Reihe von Mehrworteinheiten ausmachen, die als Indikatoren für implizite Abgrenzung gelten können.