400 Sprache, Linguistik
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Dieses Kapitel untersucht das Verhältnis von Genitivattributen und Präpositionalattributen mit von im Deutschen datenbasiert. Im Zentrum steht dabei die Frage danach, unter welchen Bedingungen die beiden Konstruktionen miteinander variieren können. Neben funktionaler Äquivalenz, die z. B. bei von-Attributen mit starker lokativischer oder ablativischer Semantik nicht gegeben ist, stellt dabei auch das Vorhandensein flektierender Elemente in der Attributsphase eine wichtige Voraussetzung dar.
Dieses Kapitel untersucht die Stellung adnominaler Genitive im Deutschen. Die Stellungsvariation besteht fast ausschließlich für artikellose Eigennamen, weshalb diese im Zentrum der Analyse stehen. Auf Basis von Korpusdaten kann gezeigt werden, dass die Faktoren Belebtheit und Länge des Attributs sowie Kasus der Gesamtphrase einen großen Teil der Variation erklären.
Deutsche Genitivattribute benötigen eine hinreichend overte Kasusmarkierung an abhängigen Wortarten (Determinierern, Adjektiven), mitunter in Kombination mit einer Markierung am Genitivnomen selbst. Wenn die Struktur der Attributsphrase solche Markierungen unmöglich macht, wird eine Präpositionalphrase mit von genutzt. Es gibt allerdings eine Reihe von Grenzfällen, die Genitivgebrauch erlauben, obwohl keine hinreichende Markierung möglich ist. Die vorliegende Studie liefert zu drei solchen Fällen empirische Daten: 1. Fälle, wo der unflektierte Wortstamm des Adjektivs oder des Genitivnomens einem Genitivsuffix gleicht („Pseudoflexion“), 2. Fälle, wo Determinierer und Genitivnomen schwach flektiert werden („doppelt schwache Flexion“) und 3. Fälle, wo die Determiniererposition durch einen weiteren, pränominalen Genitiv besetzt ist, der keine Kongruenz aufweisen kann („verschachtelte Genitivattribute“). Anhand umfassender Korpusuntersuchungen kann so eingeschätzt werden, welche Rolle diese Grenzfälle im System der deutschen Standardsprache spielen.