400 Sprache, Linguistik
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Die beiden Gerichtssendungen werden auf dem Hintergrund wirklicher Gerichts- und Schlichtungsverhandlungen nach Formen der fernsehmedialen Aufbereitung untersucht. Dabei zeigt sich, dass Streit um Drei eine Unterhaltungssendung ist, in der komödienartige Bühnenunterhaltung mit juristischer Information verbunden wird (Infotainment), während in der Sendung Richterin Barbara Salesch verschiedene Elemente des Affekt-Fernsehens kombiniert werden.
Vom Großen im Kleinen – Über kulturelle Ressourcen juristischer Interaktionen und Darstellungen
(2002)
Aus der Perspektive der linguistischen Verfahrensbeobachtung mit Tonbandaufnahme und anschließender Transkription wird der Versuch unternommen, die sprachlichen Verhaltensformen vor dem Einzelstrafrichter am Amtsgericht genauer zu sichten. Wie jede andere Kommunikation muss auch die gerichtliche Kommunikation darauf gerichtet sein, in der inhaltlichen Thematisierung des verhandelten Falles jeweils Verständigung zu erreichen über das, was verstanden und als was es verstanden wird. Juristisch kodifizierte Verfahrensschritte reichen zur Charakterisierung nicht aus. Anspielungen auf weiterreichende Themen und großräumige' Diskurseinlagerungen sind üblich. Sie bewirken, dass bestimmte Formulierungen und Details eher akzeptiert werden als andere, dass bestimmte Erzählungen leichter über- und angenommen werden als andere. Solche Einlagerungen fungieren als Plausibilisierungsschübe. Die Überzeugungskraft erhöht sich, wo kulturelle Ressourcen in die Formulierungen einfließen: märchenähnliche Analogien, mythische Erzählungen, allgemeinere kulturelle Schemata. Sie tragen dazu bei, dass die Herstellung von Übersichtlichkeit in der Gemengelage der gerichtlichen Interaktionen gelingt. Dies soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden (Schwerpunktmäßig werde ich vor allem auf ein Prozessbeispiel - „Verschwörung im Fotohaus" - eingehen).
Bevor ein Urteil im Strafverfahren gefällt werden kann, muss festgestellt werden, was der Fall war. Es fragt sich, mit welchen Ressourcen und in welchen sprachlichen Formen strittige Sachverhalte in Rechtsdiskursen bearbeitet und entschieden werden. Und wie diese Ressourcen sich zu den normativen Vorgaben und institutionellen, Programmen verhalten. Die Vorstellung, dass hier „Alltagstheorien" von Entscheidern oder lebensweltliche Plausibilitäten den Ausschlag gäben, soll auf der Basis eines pragmatischen Konzepts von Normalität präzisiert werden. Dazu wird ein Konzept von Normalitätsfolien als kollektiven, gesellschaftlich erarbeiteten Bildern von Ereignisabläufen, Handlungen und Dispositionen herangezogen und mit authentischen Daten belegt.