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Für die These, dass Gesetzestexte Grenzgänger zwischen Recht und Politik seien, muss in einem ersten Teil ein Gegensatz aufgebaut werden zwischen dem politischen Diskurs und dem Diskurs des juristischen Normtextes: Der Gesetzestext, wiewohl ein Kind der Politik und von Politik umstellt, ist vom Ideal her etwas ganz anderes als ein politischer Text. Ist die Grenze zwischen den Diskursen dann einmal gezogen, kann in einem zweiten Teil den sprachlichen Elementen des Politischen in Gesetzestexten nachgefragt werden. Das soll mit Beispielen aus der schweizerischen Bundesverfassung, aber auch aus schweizerischen Gesetzen und Verordnungen gezeigt werden. Das Politische hat linguistisch besehen allerlei Gestalt: Es ist zu fassen mit Kategorien der Textfunktion, es zeigt sich in einem bestimmten Umgang mit Implizitheit und Explizitheit, im Einsatz rhetorischer Mittel, vor allem aber im Wortschatz. Bei diesem stellt sich im Besonderen die Frage, welche ausserrechtlichen Bereiche die Gesetzestexte lexikalisch alimentieren und was mit den Wörtern beim Wechsel vom politischen in den juristisch-normativen Diskurs passiert. Anhand von zwei Beispielen wird diesen Fragen etwas intensiver nachgegangen. In einem dritten Teil wechselt die Perspektive: Die Behauptung ist nun, dass die Sprache von Gesetzestexten an sich etwas Politisches ist und die Arbeit an dieser Sprache (Gesetzesredaktion) mithin eine politische: seien das die generellen Bemühungen um Verständlichkeit; der tabulose redaktionelle Eingriff, der immer auch ans Materielle rührt; die bewusste Wahl und Abwahl von Bezeichnungen und damit der Positionsbezug in Wortkämpfen; oder der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache. In einem Resümee wird schliesslich die akademische Linguistik von der Praxis der Gesetzesredaktion zu vermehrter Vor-, Mit- und Nacharbeit in Fragen der Gesetzessprache eingeladen.
Die Beschäftigung mit -itis im Rahmen fachsprachlicher Lehnwortbildung (LWB) stand und steht im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines LWB-Lexikons im Rahmen des geplanten "Handbuchs der Schweren Wörter" (vgl. Kap. 1, in diesem Band) am Institut für deutsche Sprache. Die vorliegenden Überlegungen gehen sicherlich nicht unmittelbar ein in Form einer Behandlung von -itis innerhalb eines LWB-Lexikons, haben aber vielleicht einiges von dem zusammengetragen, was aus der verarbeiteten Literatur, v.a. aus Methoden der WB-bezogen medizinische Daten verarbeitenden Terminologie für die Beschreibung der LWB zu verwerten ist. Der Index MFS (= medizinische Fachsprache) wird im folgenden immer dann hinzugefügt, wenn das Gesagte als auf die fachsprachliche Teilgeltung von -itis eingeschränkt oder im Unterschied zur gemeinsprachlichen Teilgeltung (GS) gültig hervorgehoben werden soll. Zentrales Anliegen der Untersuchung ist eine WB-strukturelle Studie zum fachsprachlichen Wortbildungsmuster mit -itis, die in erster Linie versucht, seine Bildungsweise durchsichtig zu machen, und - am Rande - seine systematischen Beziehungen zu Mustern mit anderen Suffixen innerhalb eines onomasiologisch zusammenhängenden Wortschatzausschnitts der medizinischen Krankheitsbezeichnungen anzudeuten.