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Der vorliegende Artikel untersucht die Frage, wie sich die Angebote im Bereich von Social Media heute darstellen und wie sie sich in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung der technischen Infrastruktur und deren Einfluss auf die verschiedenen Aspekte wissenschaftlicher Kommunikation. Einen Schwerpunkt bilden dabei einerseits die Auswirkungen der Automatisierung, im Bereich der Wissenschaftskommunikation die Entwicklung von spezifischen Scores und Altmetriken, andererseits die Etablierung neuartiger Vermittlungskanäle für wissenschaftliche Themen.
Bibliographie
(1980)
Gegenstand ist eine vergleichende empirische Korpusstudie zur Bedeutung des Ausdrucks geschäftsmäßig im (bundesdeutschen) Gemeinsprach- und juristischen Fachsprachgebrauch. Die Studie illustriert an einem aktuellen Fall strittiger Wortdeutung (hier zu § 217 StGB) die Möglichkeiten computergestützter Sprachgebrauchsanalyse für die Auslegung vor Gericht und die Normtextprognose in der Rechtsetzung.
Zunächst werden die absolutistischen Traditionen der Textsorte skizziert, die sich auf demokratische Verfassungen, insbesondere auf das Sprecher-Hörer-Verhältnis, komplizierend auswirken. Zu den überlieferten juristischen Funktionen treten in der Weimarer Reichsverfassung erstmals explizit auch politische und gesellschaftlich-symbolische Funktionen, deren Berechtigung im Verfassungsausschuss des Jahres 1910 anhand eines Textvorschlags von Friedrich Naumann kontrovers diskutiert wurde. Juristische und gesellschaftliche Rezeption eines Verfassungstextes mit einer entsprechend einseitigen Gewichtung der Textfunktionen treten damals und in der BRD nach 1945 zunehmend auseinander, so dass Verständnis und Bedeutung der Verfassung als säkularer Bibel in die Formulierung der neuen Länderverfassungen nach 1990 eingehen.