Sprache im 20. Jahrhundert. Gegenwartssprache
Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (22) (remove)
Has Fulltext
- yes (22)
Keywords
- Wortschatz (22) (remove)
Publicationstate
- Veröffentlichungsversion (17)
- Postprint (2)
- Zweitveröffentlichung (2)
Reviewstate
- (Verlags)-Lektorat (22) (remove)
Publisher
- Narr (5)
- de Gruyter (5)
- Olms (2)
- Bundeszentrale für politische Bildung (1)
- Dudenverlag (1)
- Institut für Germanistik der Universität Szeged (1)
- Institut für deutsche Sprache (1)
- Iudicium (1)
- Narr Francke Attempto (1)
- Niemeyer (1)
Schon vor ziemlich genau 40 Jahren, nämlich im Jahre 1947, erschienen die ersten schriftlichen Hinweise darauf, dass die politische Aufteilung Deutschlands unter die Siegermächte — die Teilung in eine Ost- und drei Westzonen — sprachliche Veränderungen zur Folge hatte, genauer: Veränderungen im Wortschatz. Es waren sowjetrussische Germanisten, die dies zuerst beobachteten. Ihre Hinweise wurden hier allerdings kaum bekannt. Seitdem ist viel gearbeitet, viel geforscht und viel geschrieben worden in Ost und West, und wir wissen heute zum Teil ganz gut Bescheid über die „sprachlichen Besonderheiten“ der beiden deutschen Staaten (so sagt man zurückhaltend heute), die „Divergenzen“, die „Differenzen“, die „Ost-West-Spezifika“, den „Sonderwortschatz der SBZ“ (so hieß es früher) oder auch „Parteijargon“, denn so vor allem sah man bis in die 2. Hälfte der 60er Jahre hinein die Besonderheiten im Sprachgebrauch der DDR — die eigenen Besonderheiten ohnehin übersehend.
Im Kontext des Essens und seiner Zubereitung, der Speisen und ihres Verzehrs, akzentuiert das Wort Gericht, dass es sich bei der gesellschaftlich üblichen Form von Nahrungsaufnahme um eine spezifisch ausgeformte soziale Praxis handelt. In diesem Handlungs- und Interpretationskontext wird mit dem Wort Gericht hervorgehoben, dass eine auf bestimmte Weise zubereitete („zugerichtete“) Speise als relevanter Teil einer Mahlzeit zu gelten hat. Wie bei solchen Alltagspraktiken nicht unüblich, ist die Verwendung dieses Worts nicht scharf von anderen Benennungen in diesem Kontext zu trennen, von denen die Praktiken des Essens nicht so sehr über die „Zurichtung“, sondern z.B. über die Abfolge (z.B. Hauptspeise, Gang usw.) geleistet werden. Allerdings ist mit dem Angerichtetsein, das im Wort Gericht steckt, doch auch immer seine Angemessenheit angedeutet, etwas, was es mit dem gleichlautenden juristischen Wort verbindet – und zu mancherlei textueller Verbindung führt.