Orthographie
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Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach Ursprung und Genese der im geltenden amtlichen Regelwerk niedergelegten Regel, die eine Zusammenschreibung von Adjektiv-Verb-Verbindungen bei Vorliegen einer nicht literalen Bedeutung vorsieht. Ausgangspunkt bilden dabei Sprachtheoretiker und Akteure wie Johann Christoph Adelung, Wilhelm Wilmanns und Konrad Duden, die die Diskussion beherrscht und (dadurch) maßgeblich die erste gesamtdeutsche Rechtschreibregelung im Jahre 1902 mitgestaltet haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Rechtschreibregelung in den orthographischen Wörterbüchern. Erst in dieser zeigt sich, inwiefern der gefundene Kompromiss trägt und inwieweit sich die Beteiligten daran gebunden fühlen, in Sonderheit Duden, der mit seinen Wörterbüchern alsbald eine marktführende Position einnahm und über dessen Duden-Rechtschreibung die Regel einer bedeutungsunterscheidenden Zusammenschreibung bei Adjektiv-Verb-Verbindungen letztlich für alle verbindlich wurde.
Orthographie ist ein Thema, das spätestens seit der Rechtschreibreform 1996 nicht nur die wissenschaftliche Forschung, sondern auch den öffentlichen Diskurs entscheidend geprägt hat. Aus Anlass von „20 Jahren Rat für deutsche Rechtschreibung“ war dieses Thema auch Gegenstand der 59. Jahrestagung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache.
In der deutschsprachigen Gender-Mainstreaming-Debatte treten sprachpolitische Positionen in Konflikt mit grammatischen Regularitäten und orthografischen Normen – nicht selten ohne wesentliche Annäherung. Der Beitrag beleuchtet die Debatte aus der Perspektive des Rats für deutsche Rechtschreibung und argumentiert anhand paradigmatischer Textbeispiele aus dem aktuellen Schreibgebrauch für eine textsorten- und zielgruppenspezifische Realisierung geschlechtergerechter Schreibung. Ausgehend vom breiten Spektrum entsprechender Strategien in bisherigen Leitfäden, Richtlinien und Empfehlungen werden Möglichkeiten einer orthografisch korrekten und sprachlich angemessenen Umsetzung aufgezeigt – in einem multiperspektivischen Ausgleichsversuch beider Diskurspole: Gendergerechte Texte sollen sachlich korrekt, verständlich, lesbar und vorlesbar sein, Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten sowie die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen. Abschließend wird diskutiert, welche Rolle der Rat vor dem Hintergrund seines Auftrags der Bewahrung der Einheitlichkeit der Orthografie im gesamten deutschen Sprachraum in der Debatte einnehmen könnte und sollte.