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Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach Ursprung und Genese der im geltenden amtlichen Regelwerk niedergelegten Regel, die eine Zusammenschreibung von Adjektiv-Verb-Verbindungen bei Vorliegen einer nicht literalen Bedeutung vorsieht. Ausgangspunkt bilden dabei Sprachtheoretiker und Akteure wie Johann Christoph Adelung, Wilhelm Wilmanns und Konrad Duden, die die Diskussion beherrscht und (dadurch) maßgeblich die erste gesamtdeutsche Rechtschreibregelung im Jahre 1902 mitgestaltet haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Rechtschreibregelung in den orthographischen Wörterbüchern. Erst in dieser zeigt sich, inwiefern der gefundene Kompromiss trägt und inwieweit sich die Beteiligten daran gebunden fühlen, in Sonderheit Duden, der mit seinen Wörterbüchern alsbald eine marktführende Position einnahm und über dessen Duden-Rechtschreibung die Regel einer bedeutungsunterscheidenden Zusammenschreibung bei Adjektiv-Verb-Verbindungen letztlich für alle verbindlich wurde.
Wörterverzeichnis
(1995)
Seit 1996 ist das Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung (einschließlich Amtlichem Wörterverzeichnis) gültig. Es regelt die Orthografie für Behörden und Schulen in Deutschland sowie in den sechs weiteren Mitgliedsländern des Rats für deutsche Rechtschreibung. Für die Wörterbuchverlage bzw. alle Wörterbuchprojekte gilt es, dieses hoch abstrakte Regelwerk einerseits auf alle Einträge in den A–Z-Teilen der Wörterbücher anzuwenden und andererseits ggf. das Regelwerk selbst zu „übersetzen“ und es damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.