Orthographie
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Das 1901er-Regelwerk wird in einem direkten Vergleich mit dem geltenden amtlichen Regelwerk gemeinhin als defizitär eingestuft. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme eines Primats des Regelteils. Der vorliegende Beitrag setzt hieran an und bestimmt auf der Basis der Festlegungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung Funktion und Verhältnis von Regelteil und Wörterverzeichnis des ersten gesamtdeutschen Regelwerks in seinem historischen Entstehungskontext. Dabei zeigt sich, dass das Regelwerk von 1901 einen anderen Weg in der Kodifikation beschreitet; während im Regelteil Regularitäten aufgezeigt und Kriterien zur Schreibungsfindung an die Hand gegeben werden, erfolgt die Kodifikation rechtschreibschwieriger Fälle über das Wörterverzeichnis.
Bei den Beratungen des Internationalen Arbeitskreises für Orthographie über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung lagen in Bezug auf die GZS zwei Reformvorschläge auf dem Tisch. Neben dem Vorschlag der IDS-Kommission für Rechtschreibfragen, der dann als Grundlage für die später beschlossene Reformregelung diente (vgl. dazu 3.4 Schaeder in diesem Band), lag der Vorschlag der DDR-Forschungsgruppe Orthographie, der das gemeinsame Ziel einer Vereinfachung der bisherigen Regelung mit einem zum Teil anderen Ansatz zu erreichen versuchte. Da dieser Reformvorschlag, der von mir im Rahmen der Forschungsgruppe Orthographie ausgearbeitet worden ist (vgl. Herberg 1981, 1986), in seiner endgültigen Fassung, die den Teilnehmern der Züricher Tagung vom September 1987 vorlag, noch nicht veröffentlicht worden ist, nehme ich gern die Gelegenheit wahr, im Rahmen dieser Publikation auf ihn zurückzukommen.
Nach einem kurzen Rückblick auf die Behandlung der GZS-Problematik im Internationalen Arbeitskreis (1.) gehe ich auf die Funktion der GZS in der deutschen Gegenwartssprache ein (2.), leite daraus die Grundsätze für den Neuregelungsvorschlag ab (3.), gebe den Vorschlag im Wortlaut vollständig wieder (4.) und gehe abschließend auf die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieses Vorschlages in Bezug auf die beschlossene Neuregelung ein (5.).