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Das 1901er-Regelwerk wird in einem direkten Vergleich mit dem geltenden amtlichen Regelwerk gemeinhin als defizitär eingestuft. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme eines Primats des Regelteils. Der vorliegende Beitrag setzt hieran an und bestimmt auf der Basis der Festlegungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung Funktion und Verhältnis von Regelteil und Wörterverzeichnis des ersten gesamtdeutschen Regelwerks in seinem historischen Entstehungskontext. Dabei zeigt sich, dass das Regelwerk von 1901 einen anderen Weg in der Kodifikation beschreitet; während im Regelteil Regularitäten aufgezeigt und Kriterien zur Schreibungsfindung an die Hand gegeben werden, erfolgt die Kodifikation rechtschreibschwieriger Fälle über das Wörterverzeichnis.
Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach Ursprung und Genese der im geltenden amtlichen Regelwerk niedergelegten Regel, die eine Zusammenschreibung von Adjektiv-Verb-Verbindungen bei Vorliegen einer nicht literalen Bedeutung vorsieht. Ausgangspunkt bilden dabei Sprachtheoretiker und Akteure wie Johann Christoph Adelung, Wilhelm Wilmanns und Konrad Duden, die die Diskussion beherrscht und (dadurch) maßgeblich die erste gesamtdeutsche Rechtschreibregelung im Jahre 1902 mitgestaltet haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Rechtschreibregelung in den orthographischen Wörterbüchern. Erst in dieser zeigt sich, inwiefern der gefundene Kompromiss trägt und inwieweit sich die Beteiligten daran gebunden fühlen, in Sonderheit Duden, der mit seinen Wörterbüchern alsbald eine marktführende Position einnahm und über dessen Duden-Rechtschreibung die Regel einer bedeutungsunterscheidenden Zusammenschreibung bei Adjektiv-Verb-Verbindungen letztlich für alle verbindlich wurde.