Grammatik
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Es ist unbestritten, dass in allen natürlichen Sprachen nicht-kompositionelle Form-Bedeutungspaare verschiedener Komplexitäts- und Abstraktionsgrade existieren. Uneinigkeit besteht dagegen bezüglich der Frage, ob diese Form-Bedeutungspaare als Teil der Grammatik oder gar, wie in der Konstruktionsgrammatik postuliert, als grundsätzliches grammatisches Organisationsprinzip zu verstehen sind. In meinem Beitrag argumentiere ich für eine zentrale Rolle von Konstruktionen bei der Repräsentation sprachlichen Wissens: Da Menschen offensichtlich in der Lage sind, Konstruktionen (im oben genannten Sinne) zu erwerben und zu verarbeiten, muss ein entsprechendes, konstruktionsverarbeitendes System existieren. Dieses kann auch nicht-idiomatische (regelhafte) Strukturen verarbeiten. Umgekehrt kann aber ein regelverarbeitendes System nicht ohne Weiteres idiomatische Strukturen verarbeiten. Das Sparsamkeitsprinzip sagt uns, dass eine Grammatik mit nur einem System einer mit zwei Systemen vorzuziehen ist, wenn es keine zwingenden Gründe für die Annahme eines zweiten Systems gibt. Neben diesem logisch-ökonomischen Argument diskutiere ich abschließend die Möglichkeit, anhand der systematischen Verletzung scheinbar allgemeingültiger grammatischer Regeln die Plausibilität eines konstruktionsverarbeitenden Systems empirisch zu untermauern.
Ende des 18. Jahrhunderts ist eine Form der deutschen Sprache ausgebildet und verbreitet, die für die verschiedenartigen Anforderungen einer bürgerlich geprägten öffentlichen Diskurswelt brauchbar ist. Sie lässt sich in einem historischen Konzept „Standardsprache“ deuten. In diesem Konzept werden verschiedene Ausgleichs- und Differenzierungsbemühungen – und -richtungen – des 17. Jahrhunderts aufgehoben, die entwickelten Möglichkeiten neu funktionalisiert. Von dieser Basis aus gesehen ist in der Gegenwart die kommunikative Praxis mit Anspruch auf öffentliche Geltung stark von Variation geprägt. Durch die dabei auftretenden Muster wird allmählich ein Modell kontextbezogener Variabilität etabliert, bei dem so etwas wie „Standard“ in einer Bandbreite von Konstellationen der Interaktion, sprachlichen Modellen und Ausdrucksweisen besteht. Um dieses normative Gefüge modellieren zu können, muss man, wie beispielhaft angedeutet wird, zunächst die Tatbestande und Bedingungen der Varianten genau untersuchen.