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Privacy in its many aspects is protected by various legal texts (e.g. the Basic Law, Civil Code, Criminal Code, or even the Law on Copyright in artistic and photographic works (KunstUrhG), which protects image rights). Data protection law, which governs the processing of information about individuals (personal data), also serves to protect their privacy. However, some information referring to the public sphere of an individual’s life (e.g. the fact that X is a mayor of Smallville) may still be considered personal data (see below), and as such fall within the scope of data protection rules. In this sense, data protection laws concern information that is not private.
Therefore, privacy and data protection, although closely related, are distinct notions: one can violate someone else’s privacy without processing his or her personal data (e.g. simply by knocking at one’s door at night, uninvited), and vice versa: one can violate data protection rules without violating privacy.
The following handouts focus exclusively on data protection rules, and specifically on the General Data Protection Regulation (GDPR). However, please keep in mind that compliance with the GDPR is not the only aspect of protecting privacy of individuals in research projects. Other rules, such as academic ethics and community standards (such as CARE) also need to be observed.
Das vorliegende Dokument befasst sich mit der Evaluation des Basisformats des Deutschen Textarchivs (DTABf) als potenziellem Austausch- bzw. Zielformat für digitale Editionen. Der Text ist im Kontext des Projekts CLARIAH-DE entstanden und möchte die Fragen beantworten, wie und inwieweit das DTABf allgemein sinnvoll in der Editionsarbeit eingesetzt werden und in seiner aktuellen Fassung die Bedürfnisse von Edierenden bei der Textauszeichnung erfüllen kann. Ausgehend von bestehenden Editionsdaten, wird deren Auszeichnung auf ihre Interoperabilität und ihr Überführungspotenzial zum DTABf überprüft, damit gleichzeitig aber auch Kodierungsempfehlungen für die Neuanlage von Editionen abgeleitet. Im Bericht wird die angewandte Methodik erläutert, sowie die Ergebnisse der Evaluation zusammengefasst.
Evaluationsbericht: Das DTA-Basisformat als Austauschformat für kritische Editionen (Neologie)
(2021)
Dieser Bericht befasst sich mit der Anwendung des DTA-Basisformats (DTABf) auf Editionen historischer Texte. Er ist im Kontext des CLARIAH-DE-Projekts entstanden und behandelt die Frage, inwiefern das DTABf als Austauschformat für Editionen historischer Texte sinnvoll eingesetzt werden kann. Dies wird an konkreten Beispielen solider Editionspraxis überprüft. Der generelle Rahmen ist im einleitenden Text (Fisseni et al., 2021) beschrieben. Dieser Evaluationsbericht stellt die Auswertung des ersten von drei Fallbeispielen (zusammen mit Schulz, 2021a, 2021b) für die Konversion unterschiedlich komplexer Editionen in das DTABf dar. Die hier betrachteten Beispiele stammen aus der Bibliothek der Neologie (BdN).
Das vorliegende Dokument befasst sich mit der Anwendung des DTA-Basisformats für Manuskripte (DTABf-M) auf die Edition handgeschriebener historischer Texte und ist im Kontext des CLARIAH-DE-Projekts (2019–2021) entstanden. Innerhalb von Arbeitspaket (AP) 1 „Forschungsdaten, Standards, Verfahren“ wird anhand ausgewählter Fallbeispiele evaluiert, inwieweit sich das Basisformat des Deutschen Textarchivs (DTABf) sinnvoll als Austauschformat für digitale Editionen allgemein einsetzen lässt. Die Evaluation wurde anhand eines kürzlich abgeschlossenen Editionsprojektes, welches an der Herzog August Bibliothek (HAB) Wolfenbüttel angesiedelt ist, durchgeführt. Bei dem Projekt "Selbstzeugnisse der Frühen Neuzeit in der Herzog August Bibliothek. Digitale Edition des Diariums von Herzog August dem Jüngeren, Selbstzeugnis-Repertorium und Forschungsportal" handelt es sich um ein vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Pro* Niedersachsen) gefördertes Unternehmen.
Das vorliegende Dokument befasst sich mit der Anwendung des DTA-Basisformats für Manuskripte (DTABf-M) auf die kritische Edition handgeschriebener historischer Texte und ist im Kontext des CLARIAH-DE-Projekts (2019–2021) entstanden. Innerhalb von Arbeitspaket (AP) 1 „Forschungsdaten, Standards, Verfahren“ wird anhand ausgewählter Fallbeispiele evaluiert, inwieweit sich das Basisformat des Deutschen Textarchivs (DTABf) sinnvoll als Austauschformat für digitale Editionen allgemein einsetzen lässt. Die Evaluation wurde anhand der kommentierten Edition der Reise- und Sammlungsbeschreibungen Philipp Hainhofers vorgenommen, welche an der Herzog August Bibliothek (HAB) Wolfenbüttel angesiedelt ist und in Kooperation mit der Trierer Arbeitsstelle für Künstlersozialgeschichte entsteht.
Die Editionsmatrix EdMa ist ein Hilfsmittel zur Kategorisierung von Editionen, das als Ausgangspunkt für eigene Planungen von Editorinnen und Editoren und für eine gezielte Beratung genutzt werden kann.
Die vorliegende Handreichung bzw. Anleitung zur kriterienbasierten Erfassung und Kategorisierung digitaler Editionen ist im Kontext des Projekts CLARIAH-DE entstanden, welches in seiner ersten Phase von April 2019 bis März 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde.
Forschungsprojekte erschließen, erfassen und publizieren eine große Menge digitaler Daten. Bis zur Publikation entstehen häufig Vorarbeiten oder auch Nebenprodukte des beabsichtigten Ergebnisses (beispielsweise Transkriptionen einzelner Texte oder Textzeugen, die die Grundlage z.B. für eine Edition bilden). CLARIAH-DE bietet verschiedene Möglichkeiten zur Integration von Angeboten und Inhalten aus der Community, die deren längerfristige Sicht- und Nachnutzbarkeit sicherstellt. Die vorliegende Handreichung befasst sich mit den Fragen, welche Textangebote wo und auf welche Weise archiviert werden können, sowie welche Kriterien verschiedene Arten von Daten erfüllen müssen, um grundsätzlich für eine Übernahme in den CLARIAH-DE-, Forschungsdatenmanagement- oder NFDI-Kontext geeignet zu sein.