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Im Kontext des Essens und seiner Zubereitung, der Speisen und ihres Verzehrs, akzentuiert das Wort Gericht, dass es sich bei der gesellschaftlich üblichen Form von Nahrungsaufnahme um eine spezifisch ausgeformte soziale Praxis handelt. In diesem Handlungs- und Interpretationskontext wird mit dem Wort Gericht hervorgehoben, dass eine auf bestimmte Weise zubereitete („zugerichtete“) Speise als relevanter Teil einer Mahlzeit zu gelten hat. Wie bei solchen Alltagspraktiken nicht unüblich, ist die Verwendung dieses Worts nicht scharf von anderen Benennungen in diesem Kontext zu trennen, von denen die Praktiken des Essens nicht so sehr über die „Zurichtung“, sondern z.B. über die Abfolge (z.B. Hauptspeise, Gang usw.) geleistet werden. Allerdings ist mit dem Angerichtetsein, das im Wort Gericht steckt, doch auch immer seine Angemessenheit angedeutet, etwas, was es mit dem gleichlautenden juristischen Wort verbindet – und zu mancherlei textueller Verbindung führt.
Erst seit dem 19. Jahrhundert gewinnt die deutsche Hochsprache in ihrer gesprochenen Form in großen Kreisen der Bevölkerung an Bedeutung. Bis dahin spricht der Großteil der Bevölkerung eine jener regionalen Varietäten des Deutschen, die unter dem Eindruck der Ausbreitung der Hochsprache und von sogenannten Umgangssprachen eine Verschiebung ihrer Funktion mitmachen, als der Hochsprache gegenüberstehender Pol verstanden, so als ‘Dialekt’ wissenschaftlich beschrieben und ideologisch integriert werden. Spätestens seit der Mitte des 20. Jahrhunderts verändert sich der Sprachgebrauch in eine Richtung, die eine solche dichotomische Einordnung als obsolet erscheinen lässt. In den letzten zwei Jahrzehnten beobachtet man eine beschleunigte weiträumige und tiefgreifende Annäherung an die Standardsprache auch beim Sprechen. Das hat Konsequenzen für die normativen Vorstellungen von solch einer Sprachform, für die das Bild vom plurizentrischen Charakter des Deutschen keine hinreichende Basis mehr abgibt. Eine andere Frage ist, wie sich diese Entwicklungen angemessen modellieren lassen und welche Rolle die Kategorie Regionalität dabei spielt.
Von der Bedeutung der Mundarten : ein weiterer Entwurf zum Vorwort von Schmellers Mundartgrammatik
(1988)
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