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Concurrent standardization as a necessity: The genesis of the new official orthographic guidelines
(2009)
The new official orthographic guidelines were brought into force by the official state authorities on August 1st, 1998 and its principle goals were a standardized representation of the guidelines and a «gentle simplification in respect of content». This regulation was not supported by the public and in fact it was the starting point for a struggle for conceptual solutions and a quest for the achievement of' a consensus between different possible norms. Since orthography is an officially codified standard taking up a prominent position among linguistic standards, it is of particular socio-political importance. It was the foremost task of the Council for German Orthography (Rat für deutsche Rechtschreibung), instituted in December 2004, to elaborate a compromise in order to bring the «Orthographical war» (Die Zeit) to an end, which was led enthusiastically for more than a decade. - The concern of this article is to classify historically the agreement reached in 2006. Against this background, it can be stated that official guidelines will only be accepted, if they are based upon the usage in writing and if they take into account the interests of the reader. Both principles are characterizing the proposal made by the Council for German Orthography. An outlook on the Council's activities concerning orthographic standardization expected in the future will conclude this article.
Lange Zeit galt es als Kennzeichen der Literatur, ihre Modernität dadurch zu beweisen, dass sie Grammatik und Stil frei variierte und sich über Normen hinwegsetzte. Der Vortrag untersucht, mit anschaulichen Beispielen, inwieweit deutschsprachige Gegenwartsautoren dies weiter als ihre Aufgabe sehen und wie sie versuchen, eigene „Normen“ zu entwickeln - sei es bewusst oder unbewusst. Und nicht zuletzt geht es darum, zu überprüfen, wie es um die Sprach- und Grammatikmächtigkeit der deutschen Autoren heute bestellt ist.
Auf der Kippe? Zweifelsfälle als Herausforderung(en) für Sprachwissenschaft und Sprachnormierung
(2009)
Auf der Basis einer spezifischen Definition des Begriffs „sprachlicher Zweifelsfall“ und einiger einführenden Bemerkungen zu potentiellen Entstehungsursachen wird im Text zunächst erläutert, in welchen Hinsichten sich die Sprachwissenschaft bisher mit diesen sprachlichen Einheiten beschäftigt hat. Dabei wird die These vertreten, dass die Zweifelsfälle aus verschiedenen Gründen traditionell eher marginalisiert wurden. Nachdem mit konditionierten und unkonditionierten Zweifelsfällen zwei Haupttypen unterschieden worden sind, widmet sich der Text der Sprachnormierung von Zweifelsfällen. Der Ausgangspunkt liegt darin, die geforderte Sprachberatung als argumentativ orientierten, rationalen Umgang mit sprachlichen Zweifelsfällen zu begreifen. Dazu wird eine systematische Entscheidungsprozedur entworfen, die als Grundlage für die Klärung von Zweifelsfällen fungiert. Mit dieser kleinen Theorie der Sprachnormierung von Zweifelsfällen wird auch das Ziel verfolgt, auf deskriptiver Basis empirisch legitimierte Sprachnormen zu formulieren und damit nicht zuletzt einen sprachwissenschaftlichen Beitrag zur Formung des öffentlichen Sprachbewusstseins zu leisten.
Sprachnormen treten im Normalfall erst dann in Erscheinung, wenn sie verletzt werden. Normverletzungen und die damit einhergehenden Sanktionen tragen somit zur Normenkonstitution wesentlich bei. Dabei stellt sich zunächst die Frage, was man unter sprachlichen Normen verstehen soll. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Kriterien, die Normen überhaupt konstituieren können. Für beide Fragestellungen ist der im Sprachwandel immer wieder thematisierte Übergangsbereich zwischen dem Entstehen neuer Normen und der Außerkraftsetzung bislang bestehender Normen ein interessantes Untersuchungsgebiet.
Auch wenn man in Rechnung stellt, dass die Definition von Sprachnormen nach wie vor umstritten ist, kann doch eine Reihe von Definitionskriterien als gesichert gelten. Zu ihnen werden neben der Obligation, der Sanktion, der Wertebezogenheit, der Formuliertheit, dem Situationsbezug der Norm auch die am Normierungsprozess beteiligten Gruppen gerechnet (Normautoritäten, Modellsprecher, Sprachexperten, Sprachkodifizierer). In manchen Definitionsversuchen wird der Sprachbenutzer m. E. zu stark in den Hintergrund gedrängt. Er stellt sozusagen als „Sprachsouverän“ die treibende Kraft für den Normenwandel dar und sollte daher auch in der theoretischen Modellierung von Sprachnormen deutlicher hervorgehoben werden. Außerdem lassen sich Sprachnormen klassifizieren sowohl nach dem Phänomenbereich, der normiert werden soll (Aussprache, Morphologie, Syntax, Lexik, Pragmatik etc.), als auch nach der Art der Genese (präskriptive/statuierte/gesetzte Normen vs. deskriptive/subsistente/konventionelle Normen). Sprachnormen zeigen sich letztlich als prototypisch gefasste Konzepte, deren konkrete Realisierungen eher mit dem Begriff der Familienähnlichkeit denn mit einem starren System an Definitionskriterien erfasst werden kann.
Im folgenden Beitrag soll es um drei Fragen gehen.
1. Inwieweit sollte der „Sprachsouverän“ in die Modellierung von Normen einbezogen werden?
2. Welche Funktionen haben Normverletzungen im Gefüge von Grammatikalität, Akzeptabilität und Sprachnormierung?
3. Unter welchen Bedingungen können sich neue Sprachnormen etablieren?
Der Fokus wird dabei auf der letzten Frage liegen. Nach einer kurzen Vorstellung der Modifikation des Sprachnormenmodells von U. Ammon (Frage 1) und Überlegungen zum Nutzen von Sprachnormverletzungen und zu den Vorteilen eines sich stetig wandelnden Sprachnormeninventars (Frage 2), möchte ich anhand von verschiedenen Beispielen zeigen, wie bestehende Normen außer Kraft gesetzt werden können und wie sich neue Nonnen etablieren. Dabei ist m. E. besonders bei der Etablierung neuer Normen die Frage interessant, ob letztlich alles zur Norm werden kann. An Beispielen aus der Morphologie und der Syntax soll gezeigt werden, welche Restriktionen auch bei neu zu etablierenden Normen gelten. Neue Normen „verwässern“ somit nicht nur den Bereich bisher bestehender Normen, sondern strukturieren ihn über die nach wie vor geltenden Ausschlusskriterien in positiver Weise neu, so dass neuen Normen stets auch der Bereich des Nichtnormgemäßen mit eingeschrieben ist.
Gegenstand der Untersuchung sind semantisch irrelevante Rektionsschwankungen bei entlehnten, sekundären und primären Präpositionen, wobei auch Bildungen berücksichtigt werden, die nur gelegentlich eine präpositionale Funktion ausüben. Ein Überblick über die Normvorgaben zeigt, dass Rektionsschwankungen bei entlehnten Präpositionen weitgehend und bei sekundären Präpositionen selten erlaubt sind, bei primären Präpositionen gänzlich unbeachtet bleiben.
Die Normvorgaben, soweit vorhanden, werden dem realen Sprachgebrauch gegenübergestellt. Als Korpus dienen Belege aus Cosmas II (pressesprachliche Texte) und aus dem Internet. Besonderes Augenmerk wird auf Normverletzungen gerichtet: sekundäre Genitiv-Präpositionen mit regelwidriger Dativrektion (z. B. hinsichtlich), sekundäre Dativ-Präpositionen mit regelwidriger Genitivrektion (z. B. gegenüber), sekundäre Akkusativ-Präpositionen mit regelwidriger Genitiv- und Dativrektion (z. B. betreffend), primäre Präpositionen mit regelwidriger Genitivrektion (z. B. seit). Es zeigt sich insgesamt, dass fast alle etablierten Präpositionen mit regelwidrigem Kasus auftreten. Auch nicht-etablierte Präpositionen kommen sehr häufig mit einem Kasus vor, der nicht den etymologischen Strukturverhältnissen entspricht. Derartige Rektionsschwankungen, die sich vor allem aus dem Zusammenwirken von Grammatikalisierungs- und Analogieprozessen erklären lassen, erscheinen somit als Regel- und nicht als Ausnahmefall.
Eine statistische Untersuchung pressesprachlicher Texte zeigt exemplarisch anhand von 19 Präpositionen, dass die Prozentsätze normwidriger Kasusbelege jedoch zumeist gering sind. Insgesamt wird ersichtlich, dass im präpositionalen System des Deutschen - überraschenderweise - der Genitiv auf Kosten des Dativs an Boden gewinnt.
Nach einem Rückblick auf die Geschichte der Sprachnormierung in Frankreich und einem kurzen Bericht zur jetzigen „Lage der Nation“ befasst sich der folgende Beitrag zunächst mit Aspekten des Sprach(norm)bewusstseins, seinen Faktoren und seinen konkreten Formen, um dann auf drei „Mythen“ einzugehen, die seit langer Zeit sowohl die französische als auch die deutsche Grammatik belasten.
Das öffentliche Interesse an der Frage, was als gutes und was als schlechtes Deutsch anzusehen sei, artikuliert sich auch als Anforderung an die Sprachwissenschaft: Sie möge zur Klärung dieser Frage beitragen. Es wird dargelegt, warum die Sprachwissenschaft eine Explikation der Begriffe gutes Deutsch und schlechtes Deutsch nicht zu ihren Aufgaben im engeren Sinn zählt. Möglich ist aber eine Auseinandersetzung mit dem Anliegen, das die Forderung nach gutem Deutsch begründet. Die Sprachwissenschaft kann dieses Anliegen unterstützen, indem sie dabei hilft, den Weg über das richtige zum guten Deutsch auszubauen. Was dabei unter richtigem Deutsch zu verstehen ist, kann wissenschaftlich geklärt und sollte öffentlich vertreten werden. Der Beitrag versteht sich als Plädoyer für eine Verbesserung des Verhältnisses von Sprachwissenschaft und publizistischer Sprachkritik.
Rechtsnormen beruhen auf grammatischen und textverknüpfenden Sprachnormen, die Sachverhalte entscheidbar machen. Diese Normsprachkompetenz ist Teil der juristischen Ausbildung, des impliziten Praxiswissens in der Justiz und der expliziten Begründungsrügen gegen Urteile. Der Beitrag beginnt mit einem Seitenblick auf den vorbildlich gegen Sprachnormen verstoßenden Richter Azdak aus dem Kaukasischen Kreidekreis, geht über zu einem Kasusmusterexemplar von Andre Jolles und veranschaulicht die Normsprachbestandteile an Beispielen aus höchstrichterlichen Entscheidungstexten.