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Zu den folgenreichsten Erfindungen unseres Jahrhunderts gehört zweifellos das Fernsehen. Obwohl es heute auch in Industrie und Technik eine bedeutsame Rolle spielt, tut es seine größte Wirkung jedoch als Massenmedium, indem es jeden Tag die Aufmerksamkeit von Millionen und aber Millionen Menschen in aller Welt auf sich lenkt.
Dass eine so umwälzende Erfindung, mit der man täglich konfrontiert ist, ihre mannigfaltigsten Auswirkungen auf die Sprache hat, dürfte einleuchten. An dieser Stelle soll lediglich ein Teilkomplex betrachtet werden: Es geht um den Zuwachs, den unser Wortschatz allein durch die Wörter Fernsehen und Television auf dem Wege der Wortbildung in den letzten 30 bis 40 Jahren erfahren hat. Außerhalb der Betrachtung bleibt der Fachwortschatz. Nur das Wortgut, das dem Normalsprecher in Presse, Funk, Fernsehen und Gespräch täglich begegnen kann, wird untersucht.
Bei den Beratungen des Internationalen Arbeitskreises für Orthographie über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung lagen in Bezug auf die GZS zwei Reformvorschläge auf dem Tisch. Neben dem Vorschlag der IDS-Kommission für Rechtschreibfragen, der dann als Grundlage für die später beschlossene Reformregelung diente (vgl. dazu 3.4 Schaeder in diesem Band), lag der Vorschlag der DDR-Forschungsgruppe Orthographie, der das gemeinsame Ziel einer Vereinfachung der bisherigen Regelung mit einem zum Teil anderen Ansatz zu erreichen versuchte. Da dieser Reformvorschlag, der von mir im Rahmen der Forschungsgruppe Orthographie ausgearbeitet worden ist (vgl. Herberg 1981, 1986), in seiner endgültigen Fassung, die den Teilnehmern der Züricher Tagung vom September 1987 vorlag, noch nicht veröffentlicht worden ist, nehme ich gern die Gelegenheit wahr, im Rahmen dieser Publikation auf ihn zurückzukommen.
Nach einem kurzen Rückblick auf die Behandlung der GZS-Problematik im Internationalen Arbeitskreis (1.) gehe ich auf die Funktion der GZS in der deutschen Gegenwartssprache ein (2.), leite daraus die Grundsätze für den Neuregelungsvorschlag ab (3.), gebe den Vorschlag im Wortlaut vollständig wieder (4.) und gehe abschließend auf die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieses Vorschlages in Bezug auf die beschlossene Neuregelung ein (5.).