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Aus der etwas apophtegmatischen Formulierung des Titels lässt sich die Behauptung ableiten, eine Grammatik der politischen Sprache gebe es nicht. Das kann nun dreierlei heißen: Zum ersten könnte gemeint sein, es gebe keine politische Sprache - womit sich die Frage nach ihrer Grammatik a fortiori erübrigt. Weniger voraussetzungsreich und daher unmittelbar plausibler erscheint ein Verständnis, nach der es zwar eine politische Sprache gebe, diese aber keine eigene Grammatik habe. Vielleicht ist auch die dritte Lesart nur eine spezifischere Interpretation dieser zweiten Lesart: Es sei gar nicht so wichtig, was der Terminus „politische Sprache“ genau bedeute und was ihm in einer wahrscheinlichen Wirklichkeit entspreche. Auf jeden Fall sei sprachliches Interagieren im politischen Raum ein Spezialfall öffentlichen Agierens (unter spezifischen gesellschaftlichen/politischen Konstellationen) insgesamt und zeige daher entsprechende grammatische Präferenzen. Wir wollen in diesem Beitrag Argumente für diese letzte Position versammeln.
Ende des 18. Jahrhunderts ist eine Form der deutschen Sprache ausgebildet und verbreitet, die für die verschiedenartigen Anforderungen einer bürgerlich geprägten öffentlichen Diskurswelt brauchbar ist. Sie lässt sich in einem historischen Konzept „Standardsprache“ deuten. In diesem Konzept werden verschiedene Ausgleichs- und Differenzierungsbemühungen – und -richtungen – des 17. Jahrhunderts aufgehoben, die entwickelten Möglichkeiten neu funktionalisiert. Von dieser Basis aus gesehen ist in der Gegenwart die kommunikative Praxis mit Anspruch auf öffentliche Geltung stark von Variation geprägt. Durch die dabei auftretenden Muster wird allmählich ein Modell kontextbezogener Variabilität etabliert, bei dem so etwas wie „Standard“ in einer Bandbreite von Konstellationen der Interaktion, sprachlichen Modellen und Ausdrucksweisen besteht. Um dieses normative Gefüge modellieren zu können, muss man, wie beispielhaft angedeutet wird, zunächst die Tatbestande und Bedingungen der Varianten genau untersuchen.
Die deutsche Standardsprache hat sich durchgesetzt. Sie ist weithin zur Sprache eines öffentlichen und gehobenen Alltags geworden. Dadurch erweitern sich die Anforderungen, die an eine so verwendete Sprachform gestellt werden. Im Gefolge dessen wird eine Art von Variation sichtbar, die dazu zwingt, über die normative Geltung der Konventionen, denen dabei gefolgt wird, nachzudenken und möglichst Übereinkunft herzustellen. In dieser Phase der Verbreiterung der Basis für standardsprachliches Interagieren stehen dabei nicht nur grammatische und ähnliche sprachliche Regelmäßigkeiten zur gesellschaftlichen Diskussion, sondern nicht zuletzt Textkonventionen, die unser situativ und textsortenspezifisch angemessenes Agieren leiten. Von deren Wandel ist im zweiten Teil des Beitrags exemplarisch die Rede.