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This paper consists of a short analysis of the sources and the treatment of the legal lexicon in the first dictionary published by the Spanish Royal Academy (1726–1739), followed by a longer commentary on the representation and the treatment of the concept of judge, in which the reflection of the extralinguistic factors in the definitions stands in focus. The results highlight the relevance of the legal context of that era for the treatment of the lexicon related to the legal domain, but they also demonstrate the pattern in which the lexicographic data displays peculiarities of legal matters.
Das Projekt „Bürgernahe Sprache in der Finanzverwaltung“ verfolgt das Ziel, Texte aus dem Bereich der Steuerverwaltung in bürgernaher Sprache umzusetzen. Im September 2020 hat das IDS in enger Rückbindung an den Lenkungskreis des Projektes begonnen, eine Pilotstudie zu entwickeln. Hierin wurden ausgewählte Texte (Textbausteine) in einem Online-Umfrageformat mit verschiedenen Bewertungsskalen aufbereitet. Die Beispieltexte in der Studie stammen aus den Erläuterungstexten zum Einkommensteuerbescheid sowie den Ausfüllanleitungen zur Grundsteuer. Die Testpersonen sollten in mehreren unterschiedlichen Aufgabenblöcken ausgewählte Texte in Vorher- und/oder Nachher-Versionen über die Bewertungsskala bewerten. Zusätzlich konnten sie auf jeder Aufgabenseite Anmerkungen in einem Freifeld notieren. Das Ziel der Umfrage ist es, Bürgerinnen und Bürger zu ihren Eindrücken zu befragen und aus den Ergebnissen Rückschlüsse auf die Verständlichkeit der Texte zu ziehen. Ein wichtiges übergeordnetes Ziel der Pilotstudie ist es, die eigentlichen Adressatinnen und Adressaten der Texte in die Projektarbeit mit einzubeziehen. Die Einschätzungen und Anmerkungen der Beteiligten geben für den weiteren Projektverlauf hilfreiche Hinweise und werden in die weiteren Überlegungen und praktischen Umsetzungen einfließen. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse aus der Pilotstudie zusammen. Er gibt zu den verschiedenen Blöcken, die die Probandinnen und Probanden bearbeitet haben, Einblick, wie die Testpersonen die ihnen präsentierten Texte bewertet haben. Dabei werden die quantitativ ausdrückbaren Ergebnisse durch grafische Darstellungen visualisiert und in textueller Form zusammengefasst. Die Antworten auf die offenen Fragen geben einen qualitativen Eindruck der Anmerkungen, die die Probandinnen und Probanden in Freifeldern hinterlassen haben.
With recourse to a broader understanding of the concept of translation, the transfer of source texts in one variety into another variety of the same language can also be called translation. This paper focuses on the target language – or rather – the target variety “easy-to-read language”, which is meant to make texts comprehensible for people with communication limitations. Considering its origins in the disability rights movement, the aim is to inform affected persons about their rights and democratic processes, i.e. to translate especially legal texts into the so-called easy-to-read language. Although there is a whole range of rules and guidelines for formulating in easy-to-read language, ”none offers a sufficient approach for translation into easy-to-read language“ (Bredel & Maaß, 2016a, p. 109). Standardization of the variety is also still a long way off. On the one hand, the contribution takes stock of legal regulations in easy-to-read language. On the other hand, four versions of the Federal Participation Law in easy-to-read language are analysed with regard to their external features and the constructions used to explain technical terminology. The analysis shows that legal texts in easy-to-read language are (still) quite limited in number and are also difficult to find. Concerning the second part, the constructions used exhibit a great structural variance, both intra- and intertextually. It is therefore questionable whether the addressees can access the texts independently. Also, it is still necessary to make the rules, the formulations of the rules and the implementations clearer so that the translations fulfil their function.
Rechtsnormen beruhen auf grammatischen und textverknüpfenden Sprachnormen, die Sachverhalte entscheidbar machen. Diese Normsprachkompetenz ist Teil der juristischen Ausbildung, des impliziten Praxiswissens in der Justiz und der expliziten Begründungsrügen gegen Urteile. Der Beitrag beginnt mit einem Seitenblick auf den vorbildlich gegen Sprachnormen verstoßenden Richter Azdak aus dem Kaukasischen Kreidekreis, geht über zu einem Kasusmusterexemplar von Andre Jolles und veranschaulicht die Normsprachbestandteile an Beispielen aus höchstrichterlichen Entscheidungstexten.
Vorwort der Herausgeberin
(2002)
"Übergesetzliches Recht". Reflexionen nationalsozialistischen Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Urteilsbegründungen sind zeit- und damit sprachgeschichtliche Dokumente. Sie sind Psychogramme der Gesellschaft eines Staates. In der ersten Nachkriegsdekade reflektieren sie die zwei Seinsformen des deutschen Gemeinwesens bis und ab 1949. Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund richterliche Selbstprofile, welche die Rechtsprechung der ersten Nachkriegsdekade bestimmen, um anschließend an drei Beispielen der Frage nachzugehen, wie es möglich ist, dass ein Richter im Rahmen einer konzisen Argumentation dasselbe Argument abweist, das ein anderer Richter, ebenso konzis argumentierend, akzeptiert. Die Theoretische Grundlegung dieser Untersuchung besteht – ihrem Erkenntnisinteresse und vor allem der Beschaffenheit der untersuchten Textsorte ,Gerichtsurteil‘ folgend – aus einem Ensemble argumentations- und konzeptanalytischer Aspekte: Urteilsbegründungen sind ihrem Zweck nach argumentierende Texte, die im Argumentieren Schuldkonzepte realisieren. Überlegungen hierzu sind der Untersuchung vorangestellt.