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Wenn ich am Ende dieses Jahres an die Diskussionen zur deutschen Sprache zurückdenke, die ich bei Medienauftritten und in Veranstaltungen geführt habe, dann ist dabei immer wieder eine ganz bestimmte Frage gestellt worden: Wer entscheidet eigentlich darüber, wie wir sprechen und schreiben, was wir sagen dürfen und was nicht? Wer hat die Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme neuer Wörter ins Deutsche, über gendergerechte Sprache oder über Rechtschreibregeln?
Das 1901er-Regelwerk wird in einem direkten Vergleich mit dem geltenden amtlichen Regelwerk gemeinhin als defizitär eingestuft. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme eines Primats des Regelteils. Der vorliegende Beitrag setzt hieran an und bestimmt auf der Basis der Festlegungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung Funktion und Verhältnis von Regelteil und Wörterverzeichnis des ersten gesamtdeutschen Regelwerks in seinem historischen Entstehungskontext. Dabei zeigt sich, dass das Regelwerk von 1901 einen anderen Weg in der Kodifikation beschreitet; während im Regelteil Regularitäten aufgezeigt und Kriterien zur Schreibungsfindung an die Hand gegeben werden, erfolgt die Kodifikation rechtschreibschwieriger Fälle über das Wörterverzeichnis.