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Die meisten, wenn nicht alle natürlichen Sprachen kennen unterschiedliche Satzarten, die in ihrer grammatischen Form – z. B. Konstituentenfolge, verbale Modi, Vorkommen von Interrogativa, spezifischen Partikeln usw. – und/oder ihrer syntaktischen bzw. pragmatischen Funktion – Satzgliedwert; Aussage-, Frage-, Aufforderungsfunktion usw. – besondere Eigenschaften aufweisen. Eine weit verbreitete Intuition besagt, dass allen Satzarten über formale und funktionale Unterschiede hinweg etwas gemeinsam sein muss, das als satzartunabhängiger Bedeutungskern bestimmt werden kann. Dafür sind unterschiedliche Termini in Umlauf, unter denen der Propositionsbegriff eine prominente Rolle spielt. Der vorliegende Aufsatz betrachtet die Satzarten des Gegenwartsdeutschen. Im Anschluss an Wittgenstein, Frege und Lyons entwickelt er eine Begrifflichkeit, mit der die Bedeutungspotenziale von Satzarten beschrieben und verglichen werden können. Der Propositionsbegriff wird in Anlehnung an Lyons über die Möglichkeit einer Auswertung vor Wissenshintergründen und der darauf fußenden Bewertbarkeit hinsichtlich Wahrheit definiert. Es wird detailliert untersucht, welche Satzarten des Deutschen Propositionen in diesem Sinne ausdrücken müssen oder können und welche dies nicht können. Ferner werden formale Ausdrucksmittel identifiziert, die propositionale Lesarten von Sätzen erzwingen, nahelegen oder ausschließen. Es wird deutlich, dass der gewählte Propositionsbegriff nicht den gemeinsamen Bedeutungskern aller Satzarten erfassen kann. Als solcher wird eine weniger komplexe semantische Einheit bestimmt: die Beschreibung eines Sachverhalts.
Gesetzestextänderungen, Gerichtsverhandlungen und - entscheidungen sind nahezu täglich Gegenstand medialer Berichterstattung. Printmedientexte können daher - neben anderen Angeboten medialer Darstellung - für den Laien als ein wesentlicher Zugang zu brisanten Rechtsverfahren gelten. Der Beitrag zeigt, wie die fachlich stark verdichtete Expertenkommunikation innerhalb der Institution Recht einem breiteren Publikum vermittelt wird. Dazu werden drei Beispielanalysen vorgestellt, denen diskurslinguistische Verfahren zu Grunde liegen, und die damit an die Rechtstextarbeit anschließen. Es werden dazu Sprachgebrauchsmuster und Sprachgebrauchstopoi sowie Bildmuster in Printmedientexten ermittelt. Die Analysen haben auch zum Ziel, Unterschiede zwischen den Sprecherhandlungen der Expertenwelt und denen der Alltagswelt zu benennen. Neben den klassischen journalistischen Textsorten (Meldung, Bericht, Reportage, Kommentar, Interview) werden in den Studien auch Leserbriefe herangezogen.