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Der vorliegende Aufsatz widmet sich zwei Kategorien der traditionellen (deutschen) Grammatik: dem Aufforderungssatz, einer der fünf klassischen Satzarten, und dem Imperativ, einer Verbform, die als typisch für Aufforderungssätze gilt. Er greift Beobachtungen aus der jüngeren Fachliteratur auf, die ein zunehmendes Unbehagen mit beiden Kategorien erkennen lassen. In morphologischer Hinsicht zeigt sich, dass nur wenige deutsche Verben eine eindeutige Imperativform besitzen. Manche Verben besitzen keine Imperativform. Bei der Mehrzahl der Verben besteht Homonymie zwischen Imperativformen und Konjunktivformen der 3. Person Singular. Imperativformen werden durch Konjunktivformen verdrängt. In syntaktischer Hinsicht wird argumentiert, dass Imperativsyntagmen keine Satzform haben. Satzförmige Ausdrücke mit Konjunktivformen, die für auffordernde Handlungen stehen, können als Wunschsätze kategorisiert werden. Als Aufforderungssätze bleiben zwei Klassen von Syntagmen im Grenzbereich zwischen nicht-satzförmigen und satzförmigen Ausdrücken übrig, die besondere Eigenschaften hinsichtlich Subjektbesetzung und Subjekt-Verb-Kongruenz zeigen.