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Im Kontext des Essens und seiner Zubereitung, der Speisen und ihres Verzehrs, akzentuiert das Wort Gericht, dass es sich bei der gesellschaftlich üblichen Form von Nahrungsaufnahme um eine spezifisch ausgeformte soziale Praxis handelt. In diesem Handlungs- und Interpretationskontext wird mit dem Wort Gericht hervorgehoben, dass eine auf bestimmte Weise zubereitete („zugerichtete“) Speise als relevanter Teil einer Mahlzeit zu gelten hat. Wie bei solchen Alltagspraktiken nicht unüblich, ist die Verwendung dieses Worts nicht scharf von anderen Benennungen in diesem Kontext zu trennen, von denen die Praktiken des Essens nicht so sehr über die „Zurichtung“, sondern z.B. über die Abfolge (z.B. Hauptspeise, Gang usw.) geleistet werden. Allerdings ist mit dem Angerichtetsein, das im Wort Gericht steckt, doch auch immer seine Angemessenheit angedeutet, etwas, was es mit dem gleichlautenden juristischen Wort verbindet – und zu mancherlei textueller Verbindung führt.
Vorwort
(2018)
In der attributiven Verwendung von Adjektiven zeigt sich die funktionale Breite dieser Wortart. Ein Adjektiv wie gut, aufgrund seiner allgemeinen wertenden Bedeutung vielseitig verwendbar, steht für den prototypischen Kern der Wortart, der von der Determination bzw. der nominalen Klassifikation zugeneigten Subgruppen gerahmt wird. Häufig genutzte Adjektive sind in hohem Ausmaß Qualitätsadjektive. Der kontinuierliche Bedarf in diesem Bereich wird über die vorhandenen Simplicia hinaus vor allem durch die Bildung mit zentralen Suffixen – also durch einfache Morphologie – gestillt. Für Neubildungen – mit oder ohne stilistischen Sondereffekt – sind eher die komplexeren Bildungsmuster mit reihenbildenden junktionalen oder partizipialen rechten Elementen zuständig, also komplexere morphologische und syntaxnahe Techniken. Zudem werden in informelleren Kontexten verstärkt die Möglichkeiten der Entlehnung und formal reduzierter Übergänge in den Adjektivbereich („Adkopula“) genutzt.