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Der Datensatz enthält 409 Korpusbelege aus Nominalphrasen mit eingebetteten Genitivattributen, die wiederum ein eingebettetes Genitivattribut aufweisen (Petras Nachfolgers Beisein). Die Belege sind danach klassifiziert, ob die erste eingebettete Nominalphrase vor oder hinter dem Kopfnomen der Gesamtnominalphrase steht (Petras Nachfolgers Beisein vs. Beisein Petras Nachfolgers) und ob die erste eingebettete Nominalphrase neben einem Genitiv noch ein Adjektiv enthält (Beisein Petras direkten Nachfolgers). Für jeden Beleg werden zudem die Lemmas der drei Nomen in ihrer Einbettungsreihenfolge angegeben. Darüber hinaus sind Metadaten (Land, Jahr) enthalten.
Der Datensatz enthält die Gesamtheit der relevanten Belege aus dem KoGra-Untersuchungskorpus mit den im Folgenden aufgeführten Strukturen. Die Abfragen für die vier Strukturtypen führten zu 15.875 potenziellen Belegen, von denen sich bei manueller Durchsicht 409 als tatsächliche Nominalphrasen mit zweifach eingebetteten Genitivattributen erwiesen.
Der Datensatz dient der Untersuchung der Sonderfälle des Genitivattributs (Kopf 2021).
Der Datensatz enthält 16.604 Korpusbelege aus Nominalphrasen mit Genitiv- und von-Attributen (die Ideen zahlreicher Kinder, die Ideen von zahlreichen Kindern), wobei die Genitivattribute prä- oder postnominal erscheinen können (Mannheims Sehenswürdigkeiten, die Sehenswürdigkeiten Mannheims).
Für jeden Beleg sind Informationen zu Land, Dekade und Medium enthalten. Hinzu kommen Angaben zu Kopf- und/oder Attributslemma (z. B. Namentyp, Flexionsklasse), Gesamtphrase (z. B. Definitheit, Kasus) und Attributsphrase (z. B. Kasusdistinktion, Länge). Zahlreiche Sonderfälle sind ebenfalls annotiert (z. B. Genitiv bei nichtflektiertem Adjektiv wie Gebäck Mannheimer Bäckereien, Phrasen mit adjektivisch flektierendem Attributsnomen wie die Ideen Jugendlicher, die Ideen von Jugendlichen).
Deutsche Genitivattribute benötigen eine hinreichend overte Kasusmarkierung an abhängigen Wortarten (Determinierern, Adjektiven), mitunter in Kombination mit einer Markierung am Genitivnomen selbst. Wenn die Struktur der Attributsphrase solche Markierungen unmöglich macht, wird eine Präpositionalphrase mit von genutzt. Es gibt allerdings eine Reihe von Grenzfällen, die Genitivgebrauch erlauben, obwohl keine hinreichende Markierung möglich ist. Die vorliegende Studie liefert zu drei solchen Fällen empirische Daten: 1. Fälle, wo der unflektierte Wortstamm des Adjektivs oder des Genitivnomens einem Genitivsuffix gleicht („Pseudoflexion“), 2. Fälle, wo Determinierer und Genitivnomen schwach flektiert werden („doppelt schwache Flexion“) und 3. Fälle, wo die Determiniererposition durch einen weiteren, pränominalen Genitiv besetzt ist, der keine Kongruenz aufweisen kann („verschachtelte Genitivattribute“). Anhand umfassender Korpusuntersuchungen kann so eingeschätzt werden, welche Rolle diese Grenzfälle im System der deutschen Standardsprache spielen.