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Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit ICH WEIß NICHT und der Frage danach, ob einige der Verwendungen als Diskursmarker bezeichnet werden können oder nicht. Es wird zunächst ein Überblick über die Kriterien gegeben, die in der interaktionalen Linguistik für die Diskursmarkerdefinition diskutiert wurden. Dabei wird versucht, definitorische Kriterien von empirischen Befunden abzugrenzen. Es folgt eine Analyse verschiedener Verwendungen von ICH WEIß NICHT. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Verwendungen als epistemischer und pragmatischer Marker, die sowohl mit prospektiver Orientierung als auch mit retrospektiver Orientierung vorkommen. Abschließend wird der Unterschied zwischen definitorischen und empirischen Kriterien für die Diskursmarkerdefinition systematisiert. Auf dieser Basis argumentieren wir dafür, dass alle Verwendungen von ICH WEIß NICHT, die diskursfunktionale Eigenschaften haben und syntaktisch desintegriert sind, Diskursmarkerverwendungen sind. Einige davon sind prototypischer, während andere Fälle eher marginal sind, da sie einige Merkmale, die die meisten Diskursmarker kennzeichnen, nicht aufweisen.
Jesus in der Alltagssprache
(2020)
Action ascription is an emergent process of mutual displays of understanding. Usually, the kind of action that is ascribed to a prior turn by a next action remains implicit. Sometimes, however, actions are overtly ascribed, for example, when speakers expose the use of strategies. This happens particularly in conflictual interaction, such as public debates or mediation talks. In these interactional settings, one of the speakers’ goals is to discredit their opponents in front of other participants or an overhearing audience. This chapter investigates different types of overt strategy ascriptions in a public mediation: exposing the opponent’s use of rhetorical devices, exposing the opponent’s use of false premises, and exposing that an opponent is telling only a half-truth. This chapter shows how speakers use ascriptions of acting strategically as accusations to disclose their opponents’ intentions and ‘truths’ that the opponents allegedly conceal and that are detrimental to their position.
Der vorliegende Beitrag untersucht aus interaktionslinguistischer Perspektive, wie Prinzipien deliberativer Demokratie in den Schlichtungsgesprächen zu Stuttgart 21 umgesetzt wurden. Wir konzentrieren uns dabei auf Interventionen, in denen der Schlichter Heiner Geißler die Wahrung von Verständlichkeit und Interessen der Bürger/-innen anmahnt, sowie Verletzungen der Wahrheitsnorm sanktioniert. Wir zeigen, wie Bürger/-innen sowie Normen und Werte rhetorisch als Ressource für das Einhalten von Verfahrensregeln genutzt werden, aber auch den Interessen des Schlichters selbst dienen. Dabei werden die Verfahrenswerte nicht immer einheitlich priorisiert. Die zugrunde liegende politische Diskussion wird zu Gunsten der Durchsetzung des Konstrukts ‚Faktenschlichtung‘ ausgeklammert.
Zur Einführung
(2017)