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Der vorliegende Aufsatz widmet sich zwei Kategorien der traditionellen (deutschen) Grammatik: dem Aufforderungssatz, einer der fünf klassischen Satzarten, und dem Imperativ, einer Verbform, die als typisch für Aufforderungssätze gilt. Er greift Beobachtungen aus der jüngeren Fachliteratur auf, die ein zunehmendes Unbehagen mit beiden Kategorien erkennen lassen. In morphologischer Hinsicht zeigt sich, dass nur wenige deutsche Verben eine eindeutige Imperativform besitzen. Manche Verben besitzen keine Imperativform. Bei der Mehrzahl der Verben besteht Homonymie zwischen Imperativformen und Konjunktivformen der 3. Person Singular. Imperativformen werden durch Konjunktivformen verdrängt. In syntaktischer Hinsicht wird argumentiert, dass Imperativsyntagmen keine Satzform haben. Satzförmige Ausdrücke mit Konjunktivformen, die für auffordernde Handlungen stehen, können als Wunschsätze kategorisiert werden. Als Aufforderungssätze bleiben zwei Klassen von Syntagmen im Grenzbereich zwischen nicht-satzförmigen und satzförmigen Ausdrücken übrig, die besondere Eigenschaften hinsichtlich Subjektbesetzung und Subjekt-Verb-Kongruenz zeigen.
Die meisten, wenn nicht alle natürlichen Sprachen kennen unterschiedliche Satzarten, die in ihrer grammatischen Form – z. B. Konstituentenfolge, verbale Modi, Vorkommen von Interrogativa, spezifischen Partikeln usw. – und/oder ihrer syntaktischen bzw. pragmatischen Funktion – Satzgliedwert; Aussage-, Frage-, Aufforderungsfunktion usw. – besondere Eigenschaften aufweisen. Eine weit verbreitete Intuition besagt, dass allen Satzarten über formale und funktionale Unterschiede hinweg etwas gemeinsam sein muss, das als satzartunabhängiger Bedeutungskern bestimmt werden kann. Dafür sind unterschiedliche Termini in Umlauf, unter denen der Propositionsbegriff eine prominente Rolle spielt. Der vorliegende Aufsatz betrachtet die Satzarten des Gegenwartsdeutschen. Im Anschluss an Wittgenstein, Frege und Lyons entwickelt er eine Begrifflichkeit, mit der die Bedeutungspotenziale von Satzarten beschrieben und verglichen werden können. Der Propositionsbegriff wird in Anlehnung an Lyons über die Möglichkeit einer Auswertung vor Wissenshintergründen und der darauf fußenden Bewertbarkeit hinsichtlich Wahrheit definiert. Es wird detailliert untersucht, welche Satzarten des Deutschen Propositionen in diesem Sinne ausdrücken müssen oder können und welche dies nicht können. Ferner werden formale Ausdrucksmittel identifiziert, die propositionale Lesarten von Sätzen erzwingen, nahelegen oder ausschließen. Es wird deutlich, dass der gewählte Propositionsbegriff nicht den gemeinsamen Bedeutungskern aller Satzarten erfassen kann. Als solcher wird eine weniger komplexe semantische Einheit bestimmt: die Beschreibung eines Sachverhalts.