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Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit ICH WEIß NICHT und der Frage danach, ob einige der Verwendungen als Diskursmarker bezeichnet werden können oder nicht. Es wird zunächst ein Überblick über die Kriterien gegeben, die in der interaktionalen Linguistik für die Diskursmarkerdefinition diskutiert wurden. Dabei wird versucht, definitorische Kriterien von empirischen Befunden abzugrenzen. Es folgt eine Analyse verschiedener Verwendungen von ICH WEIß NICHT. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Verwendungen als epistemischer und pragmatischer Marker, die sowohl mit prospektiver Orientierung als auch mit retrospektiver Orientierung vorkommen. Abschließend wird der Unterschied zwischen definitorischen und empirischen Kriterien für die Diskursmarkerdefinition systematisiert. Auf dieser Basis argumentieren wir dafür, dass alle Verwendungen von ICH WEIß NICHT, die diskursfunktionale Eigenschaften haben und syntaktisch desintegriert sind, Diskursmarkerverwendungen sind. Einige davon sind prototypischer, während andere Fälle eher marginal sind, da sie einige Merkmale, die die meisten Diskursmarker kennzeichnen, nicht aufweisen.
Jesus in der Alltagssprache
(2020)
Der vorliegende Beitrag untersucht aus interaktionslinguistischer Perspektive, wie Prinzipien deliberativer Demokratie in den Schlichtungsgesprächen zu Stuttgart 21 umgesetzt wurden. Wir konzentrieren uns dabei auf Interventionen, in denen der Schlichter Heiner Geißler die Wahrung von Verständlichkeit und Interessen der Bürger/-innen anmahnt, sowie Verletzungen der Wahrheitsnorm sanktioniert. Wir zeigen, wie Bürger/-innen sowie Normen und Werte rhetorisch als Ressource für das Einhalten von Verfahrensregeln genutzt werden, aber auch den Interessen des Schlichters selbst dienen. Dabei werden die Verfahrenswerte nicht immer einheitlich priorisiert. Die zugrunde liegende politische Diskussion wird zu Gunsten der Durchsetzung des Konstrukts ‚Faktenschlichtung‘ ausgeklammert.
Zur Einführung
(2017)