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Der Terminus ‘Dialog’ wird in einem formalen (Beteiligung von (mindestens) zwei Sprechern) und in einem inhaltlichen Sinn verwendet. Der letztere hat philosophisch, rhetorisch und pädagogisch eine lange Geschichte, die in bestimmten Erwartungen an die kommunikative Interaktion zwischen Sprechern ihren Ausdruck findet (§ 1). Können schulische Diskurse solchen Anforderungen gerecht werden? Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, wird der schulische Unterrichtsdiskurs vom Lehr-Lern-Diskurs differenziert (§ 2). Der Unterrichtsdiskurs ist eine institutionsspezifische Umwandlung des Lehr-Lern-Diskurses (§ 3). Die institutionellen Voraussetzungen haben Konsequenzen für die einzelnen sprachlichen Handlungsformen in der Schule. Dies wird an einer Reihe von Beispielen diskutiert, die sich auf audovisuelle Aufnahmen aus der Unterrichtspraxis stützen (§ 4). Der Vergleich von Schulfaktizität und emphatischem ‘Dialog’-Begriff erlaubt eine kritische Diskussion des Verhältnisses von pädagogischem Anspruch, institutionellen Anforderungen und der Wirklichkeit des schulischen Diskurses (§ 5).