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(1977)
Eigennamen sind besondere Sprachzeichen; sie heben sich semantisch, pragmatisch, zum Teil auch grammatisch von appellativischen Nomina (Gattungsnamen“) ab. Der Sonderwortschatz an Eigennamen (Personennamen wie Rainer oder Gisela, Ortsnamen wie Rom oder Deutschland) deckt den Benennungsbedarf keineswegs ab. Für weniger prototypische Namensträger werden häufig konventionelle Sprachmittel zum Eigennamen umfunktioniert. Der Beitrag beschäftigt sich mit nominalen Konstruktionen, mit denen künstlerische Werke (Beispiele: „Der englische Patient“, „Hundejahre“) und Gasthäuser (Beispiele: „Goldener Stern“, „Zum Ritter“) benannt werden. Die semantische Transposition, so die These des Beitrags, kann zu grammatischen Konflikten führen. Einerseits soll der Name möglichst an seiner unverwechselbaren Gestalt wiedererkennbar sein und sich daher z.B. gegenüber flexivischen Veränderungen resistent zeigen, andererseits soll er wie jeder andere Ausdruck syntaktisch in seine Umgebung eingepasst werden. Unterschiedliche Strategien der Konfliktlösung werden anhand von Belegen demonstriert und interpretiert. Der konkrete Beispielfall illustriert gleichzeitig, wie man sprachlichen Regeln auf unsicherem Terrain folgen kann, mitunter auch haarscharf an der Norm vorbei.
Juristische Texte sind schwer zu verstehen, insbesondere – aber nicht nur – für juristische Laien. Dieser Band beleuchtet diese These ausgehend von linguistischen Verständlichkeitsmodellen und kognitionswissenschaftlichen Modellen der menschlichen Textverarbeitung. Anhand von Aufzeichnungen von Blickbewegungen beim Lesen, einem sogenannten Lesekorpus, werden umfangreiche statistische Modelle berechnet. Diese geben Auskunft über Fragen psycholinguistischer Grundlagenforschung auf der Wort-, Satz- und Textebene. Ferner wird untersucht, wie sich Reformulierungen auf den Verstehensprozess auswirken. Dabei stehen bekannte Komplexitätsmarker deutscher juristischer Texte im Fokus: Nominalisierungen, komplexe Nominalphrasen und syntaktisch komplexe Texte.