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Die Grammatik behauptet sich seit Langem als Gegenstand des Deutschunterrichts, aber sie wird immer wieder „fragwürdig“: Behalten die Schüler, was sie gelernt haben? Liefert die Schulgrammatik geeignete Instrumente für die Sprachreflexion? Bringt sie den behaupteten Nutzen fürs Sprechen, Schreiben und Lesen? Den offiziellen Begründungen für und den behaupteten guten Wirkungen von Grammatik in der Schule, wie sie in den Bildungsplänen und von der Didaktik vertreten werden, begegnet der Verfasser mit einer gewissen Skepsis. Die stützt sich auch auf eine eigens für diesen Beitrag durchgeführte Befragung von Deutsch Lehrenden und die Durchsicht von Abiturarbeiten im Fach Deutsch. Er plädiert für einen Grammatikunterricht mit weniger (vom Lehrer) aufgesetzter Systematik und Begrifflichkeit und mehr sprachlichen Entdeckungsreisen (der Schüler), ausgelöst durch Lernarrangements, die zum Nachdenken anregen.
Seit Anbeginn linguistischer Forschung ist der ontologische Status natürlicher Sprachen in Diskussion: Was ist das Wesen einer Sprache? Die meisten Sprachbegriffe krankten und kranken daran, dass sie verdinglichend und/oder vitalistisch sind, oder die Dynamik der Sprache oder den sozialen Charakter der Sprache ausklammem. Es gilt, einen Sprachbegriff zu entwickeln, der weder verdinglichend kollektivistisch noch auf solipsistische Weise individualpsychologisch ist, und der der Tatsache Rechnung trägt, dass eine sogenannte natürliche Sprache einem Prozess soziokultureller Evolution unterliegt. Einen solchen Sprachbegriff versuche ich in diesem Vortrag zu skizzieren auf der Basis der Prinzipien des methodologischen Individualismus.
Rechtsnormen beruhen auf grammatischen und textverknüpfenden Sprachnormen, die Sachverhalte entscheidbar machen. Diese Normsprachkompetenz ist Teil der juristischen Ausbildung, des impliziten Praxiswissens in der Justiz und der expliziten Begründungsrügen gegen Urteile. Der Beitrag beginnt mit einem Seitenblick auf den vorbildlich gegen Sprachnormen verstoßenden Richter Azdak aus dem Kaukasischen Kreidekreis, geht über zu einem Kasusmusterexemplar von Andre Jolles und veranschaulicht die Normsprachbestandteile an Beispielen aus höchstrichterlichen Entscheidungstexten.
Adverbkonnektoren und die von konjunktionalen Konnektoren eingeleiteten Sätze (sententiale Adverbiale) sind in der Regel äußerst stellungsflexibel. Die topologischen Varianten sind jedoch großteils nicht äquivalent, sondern mit bestimmten diskusfunktionalen und informationsstrukturellen Eigenschaften verbunden. Am Beispiel von Konnektoren in der linksperipheren Position der „Nullstelle“ („Vorvorfeld“, „linkes Außenfeld") wird gezeigt, dass diese Position unabhängig von der syntaktischen Subklasse des Konnektors syntaktisch und funktional einheitlich erklärt werden kann und dass die dort auftretenden Restriktionen für Konnektoren identisch sind mit denen von V2-Komplementsatz-Einbettung unter Matrixsatzprädikate. Ein Phänomen wie „weil mit Verbzweitstellung" kann dadurch in einen übergeordneten Zusammenhang eingebettet werden.
Neben dieser systematischen Variation gibt es vereinzelt aber auch eine - historisch bedingte - unsystematische und nicht funktional genutzte topologische Variation, die dadurch entsteht, dass Sprecher bei einer uneindeutigen und „schwierigen“ Ausgangslage im Sprachsystem unterschiedliche Reparaturstrategien wählen. Ein Beispiel dafür ist der korrelative Konnektor „sowohl... als auch“.
Der Begriff Wortprosodie bezeichnet hier die Organisation von Segmenten in die hierarchisch geordneten Konstituenten Silbe, Fuß und phonologisches Wort. Evidenz für solch eine Organisation und die ihr zugrundeliegenden Regeln findet sich in gewissen distributioneilen sowie phonetischen Besonderheiten von Segmenten. In diesem Beitrag versuche ich eine Darstellung der wesentlichen Züge der deutschen Wortprosodie als Interaktion miteinander in Konflikt stehender Beschränkungen im Sinne der Optimalitätstheorie. Im Mittelpunkt steht die Herausarbeitung unmarkierter prosodischer Strukturen auf der phonologisch-lexikalischen Ebene, da unmarkierte Strukturen einen wichtigen Bezugspunkt für die Beurteilung von Varianten bilden. Zugleich ergibt sich eine neue Perspektive auf das Verhältnis von Norm und Regel.
Vorwort
(2009)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit zwei zentralen Fragen, denen sich die wissenschaftliche Grammatikographie zu stellen hat: der Frage nach ihrem Verständnis von .Sprache' und der Frage nach dem Verhältnis von Standard bzw. grammatischem System und grammatischer Norm. Im ersten Teil werden jeweils zwei verschiedene Ausprägungen von zwei Grundpositionen vorgestellt: „Es gibt eine Sprache hinter dem Sprechen“ mit dem generativen Konzept der Kompetenz und dem strukturalistischen der langue und „Es gibt keine Sprache hinter dem Sprechen“ mit der konstruktivistischen Idee der .Emergenz' von Sprache aus dem Sprechen und dem Rückzug auf die Auswertung von Korpora. Es wird nicht nur aus pragmatischen Gründen dafür plädiert, dass die Grammatikschreibung sich an die Konzeption von Einzelsprachen als gesellschaftlich gültige Regelsysteme hält. Im zweiten Teil wird untersucht, auf welche Weise sich Grammatiken dem „Systemgerechten“ nähern können. Am Beispiel des „Markiertheitsabbaus“ in der schwachen Flexion maskuliner Substantive wird eine moderat strukturalistische Hypothesenbildung, bei der das deutsche Flexionssystem als labile Ordnung erscheint, vorgeführt. Der Umgang von Grammatiken mit dem Verhältnis von Standardsprache, System und Norm wird an weiteren morphologischen und syntaktischen Phänomenen nachgezeichnet. Die stärkere Sensibilisierung der Grammatikschreibung für Normabstufungen, die Offenheit und Flexibilität des Systems wird herausgestellt.
Deutsch hat außer Indikativ und Imperativ zwei weitere Modi: Konjunktiv I und Konjunktiv II. Dies ist gegenüber Ansätzen zu betonen, die von einem einzigen Konjunktiv ausgehen und Formen wie „er käme“, „er stünde“ als Konjunktiv Präteritum bezeichnen. Diese Terminologie verschleiert die Leistung des Konjunktivs II - ja man kann geradezu sagen, dass die morphologischen Probleme, die der Konjunktiv II in der Gegenwartssprache hat, damit zusammenhängen, dass er gerade nicht das morphosyntaktische Merkmal Präteritum aufweist, sondern unter Verlust dieses Merkmals - also nur der äußeren Form nach - vom Indikativ Präteritum abgeleitet ist. Mit anderen Worten: Der deutsche Konjunktiv II hat ein Ikonizitätsproblem. In den einzelnen Regionen des deutschen Sprachraums haben die Sprecherinnen und Sprecher dieses Problem mit unterschiedlichen Strategien bewältigt. Allerdings hat kaum eine dieser Strategien Eingang in die Standardsprache gefunden - gerade die traditionelle normative Grammatik hat nicht nur Einwände gegen Funktionswörter wie etwa „von“ oder „tun“, sondern auch gegen kreative Morphologie. Am Anfang des 21. Jahrhunderts lässt sich nun konstatieren, dass die Bemühungen um die Erhaltung der alten Konjunktivformen und der Kampf gegen morphologische und syntaktische Neuerungen ausgesprochen kontraproduktiv waren: Das tatsächlich verwendete Konjunktiv-II-System der Gegenwartssprache ist ärmlicher, als es - von der Ausgangslage aus gesehen - hätte werden können.