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The European digital research infrastructure CLARIN (Common Language Resources and Technology Infrastructure) is building a Knowledge Sharing Infrastructure (KSI) to ensure that existing knowledge and expertise is easily available both for the CLARIN community and for the humanities research communities for which CLARIN is being developed. Within the Knowledge Sharing Infrastructure, so called Knowledge Centres comprise one or more physical institutions with particular expertise in certain areas and are committed to providing their expertise in the form of reliable knowledge-sharing services. In this paper, we present the ninth K Centre – the CLARIN Knowledge Centre for Linguistic Diversity and Language Documentation (CKLD) – and the expertise and services provided by the member institutions at the Universities of London (ELAR/SWLI), Cologne (DCH/IfDH/IfL) and Hamburg (HZSK/INEL). The centre offers information on current best practices, available resources and tools, and gives advice on technological and methodological matters for researchers working within relevant fields.
Grundlage dieses Artikels* 1 ist das Verbundprojekt „Nachhaltigkeit linguistischer Daten“ der drei Sonderforschungsbereiche 441, 538 und 632, dessen Ziel es ist, Lösungen für die nachhaltige Verfügbarkeit der an den SFBs vorhandenen Korpora zu entwickeln. Ein zentraler Aspekt betrifft die Klärung der Rechtslage für die Nutzung und Weitergabe linguistischer Ressourcen, die durch das Urheber- sowie das Datenschutzrecht geschützt sind. Eine als indifferent wahrgenommene rechtliche Situation wird in der Praxis oft als das entscheidende Hindernis für die Weitergabe linguistischer Daten angeführt. Tatsächlich jedoch sind Nutzung und Weitergabe von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken normativ geregelt. Problematisch ist oftmals die Einordnung der speziellen linguistischen Daten als Schutzgegenstand sowie die Tatsache, dass an linguistische Daten und Datensammlungen aufgrund ihrer komplexen und vielschichtigen Beschaffenheit durchaus mehrere Urheber Rechte besitzen können, die sich auf verschiedene Inhalte beziehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das geltende Recht sowie die juristischen und natürlichen Personen, die potentiell Rechte an linguistisch aufbereiteten Datenkollektionen besitzen. Es ist nicht Gegenstand dieses Artikels, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die auf eine Nutzung und Weitergabe jedweder Daten angewandt werden. Der Artikel orientiert sich in seiner Struktur und thematischen Tiefe bewusst nicht an einem juristischen Publikum, sondern beschreibt die Problematik aus geisteswissenschaftlicher Perspektive. Zusammen mit einem Überblick über das vom Umgang mit linguistischen Datensammlungen betroffene Recht, das Urheberrechtsgesetz (Abschnitt 1) und das Bundesdatenschutzgesetz (Abschnitt 2), wird in den jeweiligen Abschnitten auch eine Klassifikation der Daten aus juristischer Sicht vorgenommen. Anschließend werden Lösungsansätze vorgestellt, die im Rahmen des o. g. Verbundprojektes erarbeitet werden (Abschnitt 3).