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"Dialektverfall" und "Mundartrenaissance" in Westniederdeutschland und im Osten der Niederlande
(1997)
Arbeitet man als muttersprachlicher Sprecher des Deutschen mit Corpora gesprochener oder geschriebener deutscher Sprache, dann reflektiert man in aller Regel nur selten über die Vielzahl von kulturspezifischen Informationen, die in solchen Texten kodifiziert sind - vor allem, wenn es sich bei diesen Daten um Texte aus der Gegenwart handelt. In den meisten Fällen hat man nämlich keinerlei Probleme mit dem in den Daten präsupponierten und als allgemein bekannt erachteten Hintergrundswissen. Betrachtet man dagegen Daten in Corpora, die andere - vor allem nicht-indoeuropäische - Sprachen dokumentieren, dann wird einem schnell bewusst, wieviel an kulturspezifischem Wissen nötig ist, um diese Daten adäquat zu verstehen. In meinem Beitrag illustriere ich diese Beobachtung an einem Beispiel aus meinem Corpus des Kilivila, der austronesischen Sprache der Trobriand-Insulaner von Papua-Neuguinea. Anhand eines kurzen Ausschnitts einer insgesamt etwa 26 Minuten dauernden Dokumentation, worüber und wie sechs Trobriander miteinander tratschen und klatschen, zeige ich, was ein Hörer oder Leser eines solchen kurzen Daten-Ausschnitts wissen muss, um nicht nur dem Gespräch überhaupt folgen zu können, sondern auch um zu verstehen, was dabei abläuft und wieso ein auf den ersten Blick absolut alltägliches Gespräch plötzlich für einen Trobriander ungeheuer an Brisanz und Bedeutung gewinnt. Vor dem Hintergrund dieses Beispiels weise ich dann zum Schluss meines Beitrags darauf hin, wie unbedingt nötig und erforderlich es ist, in allen Corpora bei der Erschließung und Kommentierung von Datenmaterialien durch sogenannte Metadaten solche kulturspezifischen Informationen explizit zu machen.
"Übergesetzliches Recht". Reflexionen nationalsozialistischen Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Urteilsbegründungen sind zeit- und damit sprachgeschichtliche Dokumente. Sie sind Psychogramme der Gesellschaft eines Staates. In der ersten Nachkriegsdekade reflektieren sie die zwei Seinsformen des deutschen Gemeinwesens bis und ab 1949. Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund richterliche Selbstprofile, welche die Rechtsprechung der ersten Nachkriegsdekade bestimmen, um anschließend an drei Beispielen der Frage nachzugehen, wie es möglich ist, dass ein Richter im Rahmen einer konzisen Argumentation dasselbe Argument abweist, das ein anderer Richter, ebenso konzis argumentierend, akzeptiert. Die Theoretische Grundlegung dieser Untersuchung besteht – ihrem Erkenntnisinteresse und vor allem der Beschaffenheit der untersuchten Textsorte ,Gerichtsurteil‘ folgend – aus einem Ensemble argumentations- und konzeptanalytischer Aspekte: Urteilsbegründungen sind ihrem Zweck nach argumentierende Texte, die im Argumentieren Schuldkonzepte realisieren. Überlegungen hierzu sind der Untersuchung vorangestellt.