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ZuRecht steht für Zugang zur Recherche in Transkripten. Es handelt sich um eine prototypische Implementierung einer webbasierten grafischen Benutzeroberfläche, welche Zugriff auf Transkripte gesprochener Sprache aus dem Archiv für Gesprochenes Deutsch (AGD) des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) bietet. Der Zugriff erfolgt über die neue, im Projekt „ZuMult“ entwickelte Schnittstelle zur Suche in mündlichen Korpora. ZuRecht dient einerseits der Demonstration der Möglichkeiten der neuen Schnittstelle, indem es komplexe Suchanfragen mit der speziell für die Korpusrecherche entwickelten Anfragesprache CQP auf Transkriptionen gesprochener Sprache erlaubt. Andererseits kommt ZuRecht als Erweiterung der Datenbank für Gesprochenes Deutsch (DGD) zum Einsatz und eröffnet den DGD-Nutzer:innen viele neue Forschungsmöglichkeiten, insbesondere auf den Gebieten der Gesprächsanalyse und der DaF/DaZ-bezogenen Forschung. Im Beitrag werden die Funktionalitäten von ZuRecht ausführlich vorgestellt und ihre Einsatzmöglichkeiten in den genannten Disziplinen exemplarisch vorgeführt.
Spontan kreierte Okkasionalismen sind rekurrenter Bestandteil verbaler Interaktionen. Vor dem Hintergrund, dass die Bedeutung von Okkasionalismen nicht konventionalisiert und damit potenziell unbekannt ist, untersucht der vorliegende Beitrag aus gesprächsanalytischer Perspektive die Frage, unter welchen Bedingungen die Bedeutung okkasioneller Ausdrücke in Folgeäußerungen selbstinitiiert oder fremdinitiiert erklärt wird und wann dies nicht der Fall ist. Es zeigt sich, dass die überwältigende Mehrheit der 1.068 analysierten Okkasionalismen aus verschiedenen Gründen kein Verstehensproblem darstellt. Wird die Bedeutung eines Okkasionalismus dennoch selbstinitiiert erklärt, dient dies oft anderen Zwecken als der Verstehenssicherung. Wird dagegen die Bedeutung eines nicht problemlos erschließbaren Okkasionalismus nicht unmittelbar selbstinitiiert erläutert, dient der ‚rätselhafte‘ Ausdruck als interaktive Ressource dazu, Rezipient/-innen neugierig zu machen, Nachfragen zu elizitieren und damit Folgeäußerungen zu lizenzieren.
Der vorliegende Beitrag untersucht aus interaktionslinguistischer Perspektive, wie Prinzipien deliberativer Demokratie in den Schlichtungsgesprächen zu Stuttgart 21 umgesetzt wurden. Wir konzentrieren uns dabei auf Interventionen, in denen der Schlichter Heiner Geißler die Wahrung von Verständlichkeit und Interessen der Bürger/-innen anmahnt, sowie Verletzungen der Wahrheitsnorm sanktioniert. Wir zeigen, wie Bürger/-innen sowie Normen und Werte rhetorisch als Ressource für das Einhalten von Verfahrensregeln genutzt werden, aber auch den Interessen des Schlichters selbst dienen. Dabei werden die Verfahrenswerte nicht immer einheitlich priorisiert. Die zugrunde liegende politische Diskussion wird zu Gunsten der Durchsetzung des Konstrukts ‚Faktenschlichtung‘ ausgeklammert.
Der Beitrag widmet sich der Ausgestaltung von Instruktionen und Aufforderungen zum rückwärts Einparken im theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht in Abhängigkeit von den Eigenschaften der jeweiligen Unterrichtssituation. Verglichen werden dazu Instruktionssequenzen aus drei Vermittlungstypen: 1. die Instruktion anhand einer software-gestützten Einparksimulation im Theorie-Unterricht, 2. die Instruktion anhand einer Modellautodemonstration im Fahrschulauto, und 3. der direkt angeschlossene erste praktische Übungsvorgang. Eine Untersuchung der grammatischen Ausgestaltung der Instruktionen und der verkörperten Handlungen zeigt eine besondere Funktion der Modellautodemonstration: Dieser Vermittlungstyp vereint Aspekte sowohl der Unterrichtssituation im Fahrschulraum als auch im fahrenden Auto. Die Orientierungspunkte am Modell werden mit denen des 'realen' Autos und seiner Umgebung verbunden. Dabei offenbart sich in den Instruktionen und Aufforderungen ein Kontinuum von Theorie und Praxis, dessen Ausprägungen maßgeblich von der (Ent-)Kopplung bezüglich der Anwendungssituation und der (Nicht-)Mobilität des Autos abhängen. Die Untersuchung zeigt, wie grammatische und multimodale Formen an ihren lokalen und situativen Kontext angepasst und interpretiert werden.
Jesus in der Alltagssprache
(2020)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit ICH WEIß NICHT und der Frage danach, ob einige der Verwendungen als Diskursmarker bezeichnet werden können oder nicht. Es wird zunächst ein Überblick über die Kriterien gegeben, die in der interaktionalen Linguistik für die Diskursmarkerdefinition diskutiert wurden. Dabei wird versucht, definitorische Kriterien von empirischen Befunden abzugrenzen. Es folgt eine Analyse verschiedener Verwendungen von ICH WEIß NICHT. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Verwendungen als epistemischer und pragmatischer Marker, die sowohl mit prospektiver Orientierung als auch mit retrospektiver Orientierung vorkommen. Abschließend wird der Unterschied zwischen definitorischen und empirischen Kriterien für die Diskursmarkerdefinition systematisiert. Auf dieser Basis argumentieren wir dafür, dass alle Verwendungen von ICH WEIß NICHT, die diskursfunktionale Eigenschaften haben und syntaktisch desintegriert sind, Diskursmarkerverwendungen sind. Einige davon sind prototypischer, während andere Fälle eher marginal sind, da sie einige Merkmale, die die meisten Diskursmarker kennzeichnen, nicht aufweisen.