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"Übergesetzliches Recht". Reflexionen nationalsozialistischen Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Urteilsbegründungen sind zeit- und damit sprachgeschichtliche Dokumente. Sie sind Psychogramme der Gesellschaft eines Staates. In der ersten Nachkriegsdekade reflektieren sie die zwei Seinsformen des deutschen Gemeinwesens bis und ab 1949. Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund richterliche Selbstprofile, welche die Rechtsprechung der ersten Nachkriegsdekade bestimmen, um anschließend an drei Beispielen der Frage nachzugehen, wie es möglich ist, dass ein Richter im Rahmen einer konzisen Argumentation dasselbe Argument abweist, das ein anderer Richter, ebenso konzis argumentierend, akzeptiert. Die Theoretische Grundlegung dieser Untersuchung besteht – ihrem Erkenntnisinteresse und vor allem der Beschaffenheit der untersuchten Textsorte ,Gerichtsurteil‘ folgend – aus einem Ensemble argumentations- und konzeptanalytischer Aspekte: Urteilsbegründungen sind ihrem Zweck nach argumentierende Texte, die im Argumentieren Schuldkonzepte realisieren. Überlegungen hierzu sind der Untersuchung vorangestellt.
Die »Prestigeveranstaltung Olympische Spiele« (ebd.) war Gegenstand eines höchst komplexen multimodalen und multimedialen, in allen semiotischen Dimensionen stattfindenden Diskurses. Aus kulturlinguistischer Sicht war der Diskurs der Olympischen Spiele von 1936 ein sprachliches Realisat, in dem sich Faktoren einer sprachlichen Sozialgeschichte verdichteten. Der Hauptfokus ist im Folgenden auf die Frage gerichtet, wie und mit welchen kommunikativen Praktiken Beteiligte aus entgegengesetzten Diskurspositionen auf die Olympischen Spiele Bezug nahmen, um die aufgrund je spezifischer Haltungen zu den Spielen konträren Ereigniskonstitutionen ›olympische Sommerspiele‹ sichtbar zu machen.