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Eigennamen sind besondere Sprachzeichen; sie heben sich semantisch, pragmatisch, zum Teil auch grammatisch von appellativischen Nomina (Gattungsnamen“) ab. Der Sonderwortschatz an Eigennamen (Personennamen wie Rainer oder Gisela, Ortsnamen wie Rom oder Deutschland) deckt den Benennungsbedarf keineswegs ab. Für weniger prototypische Namensträger werden häufig konventionelle Sprachmittel zum Eigennamen umfunktioniert. Der Beitrag beschäftigt sich mit nominalen Konstruktionen, mit denen künstlerische Werke (Beispiele: „Der englische Patient“, „Hundejahre“) und Gasthäuser (Beispiele: „Goldener Stern“, „Zum Ritter“) benannt werden. Die semantische Transposition, so die These des Beitrags, kann zu grammatischen Konflikten führen. Einerseits soll der Name möglichst an seiner unverwechselbaren Gestalt wiedererkennbar sein und sich daher z.B. gegenüber flexivischen Veränderungen resistent zeigen, andererseits soll er wie jeder andere Ausdruck syntaktisch in seine Umgebung eingepasst werden. Unterschiedliche Strategien der Konfliktlösung werden anhand von Belegen demonstriert und interpretiert. Der konkrete Beispielfall illustriert gleichzeitig, wie man sprachlichen Regeln auf unsicherem Terrain folgen kann, mitunter auch haarscharf an der Norm vorbei.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit zwei zentralen Fragen, denen sich die wissenschaftliche Grammatikographie zu stellen hat: der Frage nach ihrem Verständnis von .Sprache' und der Frage nach dem Verhältnis von Standard bzw. grammatischem System und grammatischer Norm. Im ersten Teil werden jeweils zwei verschiedene Ausprägungen von zwei Grundpositionen vorgestellt: „Es gibt eine Sprache hinter dem Sprechen“ mit dem generativen Konzept der Kompetenz und dem strukturalistischen der langue und „Es gibt keine Sprache hinter dem Sprechen“ mit der konstruktivistischen Idee der .Emergenz' von Sprache aus dem Sprechen und dem Rückzug auf die Auswertung von Korpora. Es wird nicht nur aus pragmatischen Gründen dafür plädiert, dass die Grammatikschreibung sich an die Konzeption von Einzelsprachen als gesellschaftlich gültige Regelsysteme hält. Im zweiten Teil wird untersucht, auf welche Weise sich Grammatiken dem „Systemgerechten“ nähern können. Am Beispiel des „Markiertheitsabbaus“ in der schwachen Flexion maskuliner Substantive wird eine moderat strukturalistische Hypothesenbildung, bei der das deutsche Flexionssystem als labile Ordnung erscheint, vorgeführt. Der Umgang von Grammatiken mit dem Verhältnis von Standardsprache, System und Norm wird an weiteren morphologischen und syntaktischen Phänomenen nachgezeichnet. Die stärkere Sensibilisierung der Grammatikschreibung für Normabstufungen, die Offenheit und Flexibilität des Systems wird herausgestellt.
Wie wir zu-FALL kommen
(2009)
Die Artefaktbezeichnungen im Deutschen weisen, wie viele andere sprachliche Ausdrücke auch, eine vom Kontext abhängige Bedeutungsvariation auf, die sich nach systematisch wiederkehrenden Mustern gestaltet. Ein Ziel dieser Untersuchung ist es, herauszufinden, wie diese Bedeutungsvariation zustande kommt und welche semantischen Relationen oder Merkmale das Bindeglied zwischen den einzelnen Varianten der Wortbedeutung bilden. So lässt sich auch der Grad an Systematizität oder Regelhaftigkeit der Polysemie genauer bestimmen. Die Bedeutungsvariationen bei Artefaktbezeichnungen werden hier im wesentlichen als Fälle von metonymischer Bedeutungsverschiebung behandelt. Den Ausgangspunkt der Analyse bildet dabei eine unterspezifizierte semantische Form der sprachlichen Ausdrücke, die mit Hilfe verschiedener inferenzieller Verfahren und unter Einbeziehung von Kontext und Weltwissen schrittweise angereichert und modelliert wird.
Anhand eines Fallbeispiels wird gezeigt, dass in der praktischen Arbeit des EuGH Rechtsarbeit und Spracharbeit eng miteinander verflochten sind. Wenn es in einem strittigen Fall um die konkrete Ausarbeitung einer haltbaren Sachverhaltsbeschreibung geht, zeigt sich, dass die Rechtsarbeit und die Spracharbeit des Gerichts eigentlich identisch sind. In einem solchen Fall ist es für das Gericht nützlich und günstig, wenn es auf so viele sprachliche Formulierungen (auch in verschiedenen Sprachen) zurückgreifen kann wie möglich. Das Ziel ist, möglichst viele Interpretationen in Betracht zu ziehen, um das Urteil bestandssicher zu machen. In dieser Situation sind Vorschläge, das Sprachenspektrum, in dem der EuGH arbeitet, im Vorhinein und generell einzuschränken, kontraproduktiv.