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Bestandsaufnahme
(2008)
Die „Kontrastive Grammatik deutsch-rumänisch" war kein singuläres Ereignis. Sie ist ein zwar nicht zwangsläufiges, aber doch konsequentes Glied in einer Entwicklung, die um 1970 begann und heute einen erheblichen Teil der germanistischen Linguistik prägt. Es ist schon der Mühe wert, diese Entwicklung nachzuzeichnen. Dabei liegen drei Dimensionen nahe: Sprachtheorie, grammatische Beschreibungen und Wörterbücher.
Vorwort
(2008)
Ausgangspunkt ist die z. B. von Hawkins und König vertretene These, kontrastive Grammatikschreibung sei das ,Komplement‘ der Typologie, die auf dem Hintergrund des Projekts „Grammatik des Deutschen im europäischen Vergleich" einer kritischen Prüfung und Modifikation unterzogen wird. Als Exemplifikation werden zwei Phänomenbereiche der deutschen und der rumänischen Grammatik, vor allem nach Maßgabe ihrer Darstellung in der deutsch-rumänisch kontrastiven Grammatik, vergleichend untersucht: die Kategorie des Genus und die Markierung syntaktischer Funktionen durch Kasusdifferenzierung oder andere Mittel, insbesondere die ,differentielle Objektmarkierung'. In beiden Fällen kann gezeigt werden, dass typologische Generalisierungen, etwa die mögliche Struktur von Genussystemen oder Hierarchien wie die Belebtheits- und die Definitheitshierarchie betreffend, dem kontrastiven Vergleich zu mehr Erklärungskraft verhelfen.