Reihe Germanistische Linguistik
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Kultur ist nicht nur zu einem Schlüsselbegriff der Geisteswissenschaften geworden, sondern wird auch entterminologisiert als Alltagsbegriff benutzt. In diesem Beitrag wird untersucht, wie der Ausdruck Kultur (einschließlich Derivationen und Komposita) in der mündlichen Interaktion verwendet wird. Auf Basis von 82 Instanzen im Korpus FOLK des IDS Mannheim wurde festgestellt, dass der Ausdruck von SprecherInnen in zumeist semiformellen bis formellen Interaktionstypen benutzt wird. Es findet sich ein breites Spektrum unterschiedlicher, teils ineinander übergehender Bedeutungen, welches dem der wissenschaftlichen Literatur der Kulturtheorie ähnlich ist. Dabei lassen sich jeweils relevante Kernbedeutungen identifizieren, mit denen mehr oder weniger vage assoziierte Bedeutungen verbunden sind. Kultur zeigt sich als kontroverser Begriff: Die Referenz von Kultur, die Wertung und seine Relevanz als Erklärungsressource sind häufig umstritten.
319
Aus der etwas apophtegmatischen Formulierung des Titels lässt sich die Behauptung ableiten, eine Grammatik der politischen Sprache gebe es nicht. Das kann nun dreierlei heißen: Zum ersten könnte gemeint sein, es gebe keine politische Sprache - womit sich die Frage nach ihrer Grammatik a fortiori erübrigt. Weniger voraussetzungsreich und daher unmittelbar plausibler erscheint ein Verständnis, nach der es zwar eine politische Sprache gebe, diese aber keine eigene Grammatik habe. Vielleicht ist auch die dritte Lesart nur eine spezifischere Interpretation dieser zweiten Lesart: Es sei gar nicht so wichtig, was der Terminus „politische Sprache“ genau bedeute und was ihm in einer wahrscheinlichen Wirklichkeit entspreche. Auf jeden Fall sei sprachliches Interagieren im politischen Raum ein Spezialfall öffentlichen Agierens (unter spezifischen gesellschaftlichen/politischen Konstellationen) insgesamt und zeige daher entsprechende grammatische Präferenzen. Wir wollen in diesem Beitrag Argumente für diese letzte Position versammeln.
54
Die zwei Gegenstände, die in der Formulierung meines Themas benannt werden, stehen in einem Verhältnis zueinander, das ich problematisieren will, weil es in exemplarischer Weise Mängel und Gefahren der bisherigen Fachgeschichtsschreibung erkennen läßt. Daniel Sanders kommt in den Darstellungen zur Geschichte der Anfänge der Germanistik im 19. Jahrhundert nämlich entweder gar nicht vor oder dient dort ausschließlich als Hintergrundfolie des Wirkens der Gründerväter Grimm.
Ich werde nachfolgend sein Wirken und seine Rolle in der Geschichte der Germanistik skizzieren und anschließend danach fragen, warum er und andere Sprachforscher in der bisherigen Historiographie weitgehend vernachlässigt worden sind. Zum Schluß stelle ich alternative Überlegungen zu den Prinzipien der Fachgeschichte, insbesondere zur Bestimmung ihres Gegenstands, vor.
179
Bei den Beratungen des Internationalen Arbeitskreises für Orthographie über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung lagen in Bezug auf die GZS zwei Reformvorschläge auf dem Tisch. Neben dem Vorschlag der IDS-Kommission für Rechtschreibfragen, der dann als Grundlage für die später beschlossene Reformregelung diente (vgl. dazu 3.4 Schaeder in diesem Band), lag der Vorschlag der DDR-Forschungsgruppe Orthographie, der das gemeinsame Ziel einer Vereinfachung der bisherigen Regelung mit einem zum Teil anderen Ansatz zu erreichen versuchte. Da dieser Reformvorschlag, der von mir im Rahmen der Forschungsgruppe Orthographie ausgearbeitet worden ist (vgl. Herberg 1981, 1986), in seiner endgültigen Fassung, die den Teilnehmern der Züricher Tagung vom September 1987 vorlag, noch nicht veröffentlicht worden ist, nehme ich gern die Gelegenheit wahr, im Rahmen dieser Publikation auf ihn zurückzukommen.
Nach einem kurzen Rückblick auf die Behandlung der GZS-Problematik im Internationalen Arbeitskreis (1.) gehe ich auf die Funktion der GZS in der deutschen Gegenwartssprache ein (2.), leite daraus die Grundsätze für den Neuregelungsvorschlag ab (3.), gebe den Vorschlag im Wortlaut vollständig wieder (4.) und gehe abschließend auf die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieses Vorschlages in Bezug auf die beschlossene Neuregelung ein (5.).