Linguistische Arbeiten
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Die illokutive Interpretation einer sprachlichen Äußerung wird auf der Basis des Griceschen Grundmodells definiert. Damit werden Voraussetzungen für eine strikt kommunikationstheoretische Begründung von Illokutionen geschaffen. Zugleich wird es möglich, den von Grice für konversationelle lmplikaturen geschaffenen Rahmen auf die Beschreibung des Zusammenhangs zwischen der Bedeutung sprachlicher Äußerungen und ihrer illokutiven Interpretation in Handlungssituationen anzuwenden. Die Bedingungen und Mechanismen, die es ermöglichen, die illokutive Interpretation (den kommunikativen Sinn, das vom Sprecher Gemeinte) einer Äußerung auf der Grundlage ihrer Bedeutung und des relevanten Hintergrundwissens zu erschließen, werden untersucht. Die Form und die Anwendungsbedingungen entsprechender Schlüsse sollen genauer dargestellt und mit Beispielen für konversationelle lmplikaturen verglichen werden.
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„auch wenn“-Konstruktionen können unter bestimmten Bedingungen konzessiv interpretiert werden. In Wörterbüchern und Grammatiken wird deshalb „wenn“ neben einer konditionalen auch eine konzessive Bedeutung zugeschrieben. Es soll gezeigt werden, daß dies für „auch wenn“-Konstruktionen nicht erforderlich ist, daß bei diesen vielmehr die konzessive Interpretation aus einer von „auch“ induzierten konditionalen Präsupposition und einer mit Konditionalität verknüpften Implikatur abgeleitet werden kann, die Geis/Zwicky auf das Wirken des Prinzips der "conditional perfection" zurückführen.
Diese Implikatur ist eine "konzeptuelle Implikatur”. Konzeptuelle Implikaturen, die von Präsuppositionen induziert werden, sind nicht in der Weise aufhebbar, wie es Implikaturen sind, die von Aspekten der Bedeutung induziert werden. Sie können als aktuelle Inferenzen nur durch die Bedeutung verhindert werden, für die die Präsupposition induziert wird, durch die sie selbst induziert werden. Wenn die Aufhebbarkeit einer Implikatur derart beschränkt ist, müssen die von Grice (1975) formulierten und in der Literatur (siehe Levinson 1983:113) verfeinerten Kriterien für die Konversationalität von Implikaturen noch weiter verfeinert werden.