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Lektürehinweis
(2019)
Das Handbuch ist eine periodische und mehrsprachige Online-Publikation. Die bisher veröffentlichten Bände wurden bereits über 8.500 Mal heruntergeladen. Für Leserinnen und Leser, die das haptische Leseerlebnis bevorzugen, ist die Publikation zudem im Printformat erhältlich. Zu ausgewählten Konzepten der Sprachkritik werden sukzessive enzyklopädische Artikel veröffentlicht, die ein sprachkritisches Schlüsselkonzept betreffen und die für die europäische Perspektive von kultureller Bedeutung sind. Das Ziel ist demnach, eine Konzeptgeschichte der europäischen Sprachkritik zu präsentieren. Zum einen liefert das Handbuch einen spezifischen Blick auf die jeweiligen Sprachkulturen. Zum anderen werden diese vergleichend in den Blick genommen.
Einleitung
(2019)
Der vorliegende Band „Sprachinstitutionen und Sprachkritik“ weist eine unmittelbare Verbindung zu den ersten drei Bänden unserer Handbuchreihe und der Frage auf, wie sich das viel diskutierte und diskursiv konstituierte Konzept der sprachlichen Normierung und Standardisierung einer Nationalsprache im Vergleich der Sprachkulturen entwickelt hat und wie es sich aktuell wandelt. Diese Gesichtspunkte lassen aufschlussreiche Verbindungen zum ersten Handbuchband „Sprachnormierung und Sprachkritik“ erkennen, aber auch zum zweiten („Standardisierung und Sprachkritik“) und zum dritten Handbuchband („Sprachpurismus und Sprachkritik“).
Wenn ich am Ende dieses Jahres an die Diskussionen zur deutschen Sprache zurückdenke, die ich bei Medienauftritten und in Veranstaltungen geführt habe, dann ist dabei immer wieder eine ganz bestimmte Frage gestellt worden: Wer entscheidet eigentlich darüber, wie wir sprechen und schreiben, was wir sagen dürfen und was nicht? Wer hat die Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme neuer Wörter ins Deutsche, über gendergerechte Sprache oder über Rechtschreibregeln?
Im Kontext des Essens und seiner Zubereitung, der Speisen und ihres Verzehrs, akzentuiert das Wort Gericht, dass es sich bei der gesellschaftlich üblichen Form von Nahrungsaufnahme um eine spezifisch ausgeformte soziale Praxis handelt. In diesem Handlungs- und Interpretationskontext wird mit dem Wort Gericht hervorgehoben, dass eine auf bestimmte Weise zubereitete („zugerichtete“) Speise als relevanter Teil einer Mahlzeit zu gelten hat. Wie bei solchen Alltagspraktiken nicht unüblich, ist die Verwendung dieses Worts nicht scharf von anderen Benennungen in diesem Kontext zu trennen, von denen die Praktiken des Essens nicht so sehr über die „Zurichtung“, sondern z.B. über die Abfolge (z.B. Hauptspeise, Gang usw.) geleistet werden. Allerdings ist mit dem Angerichtetsein, das im Wort Gericht steckt, doch auch immer seine Angemessenheit angedeutet, etwas, was es mit dem gleichlautenden juristischen Wort verbindet – und zu mancherlei textueller Verbindung führt.