Sprachtheorie
Refine
Year of publication
- 2002 (5) (remove)
Document Type
- Part of a Book (5)
Language
- German (5)
Has Fulltext
- yes (5)
Is part of the Bibliography
- yes (5)
Keywords
- Deutsch (5)
- Rechtssprache (4)
- Beleidigung (1)
- Diskursanalyse (1)
- Ehrenschutz (1)
- Fachsprache (1)
- Gerichtsverhandlung (1)
- Geschichte (1)
- Gesetz (1)
- Kongress (1)
Publicationstate
Reviewstate
Publisher
- de Gruyter (5)
Recht und Sprache stehen seit jeher in einer systematischen Verknüpfung. Die Epochenwende um 1500 begründet wichtige rechtliche und sprachliche Gegebenheiten, die bis in die Gegenwart wirksam sind. Ausgehend von der geschichtswissenschaftlichen Formel der ,Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen' werden die Veränderungen im Rechtssystem und in den Kommunikationsformen der Frühen Neuzeit als komplexe Transformation mittelalterlicher Vorstellungen dargestellt. Exemplarisch wird auf die sprachgeschichtlichen Konsequenzen der Rezeption des römischen Rechtes ebenso eingegangen wie auf die Veränderungen in der Wissensverteilung und die Stellung des Deutschen gegenüber dem Latein des Mittelalters wie des Humanismus.
„Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933. Die Frage war mir gestellt: Was können Linguisten beitragen zur Rechtssprechung? Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen. Hier werden einige Ansatzpunkte für linguistische Fragestellungen am Beispiel des Beleidigens freigelegt. Grundlage für die Skizze ist eine Aktbeschreibung.
1. Vorbemerkungen
2. Mitarbeiter und Arbeiten der Abteilungen und Arbeitsstellen
3. Tagungen, Kolloquien und Vorträge externer Wissenschaftler am IDS
4. Lehraufträge und Vorträge von IDS-Mitarbeitern
5. Im Berichtsjahr erschienene Publikationen von IDS-Mitarbeitern
6. Kontakte des IDS zu anderen Institutionen, Studienaufenthalte und Besuche in- und ausländischer Wissenschaftler am IDS, Praktika, Besuchergruppen
7. Gremien des Instituts für Deutsche Sprache
8. Besondere Nachrichten
9. Personalstärke, Anschrift, finanzielle Angaben
10. Veröffentlichungen im Jahre 2001
Bevor ein Urteil im Strafverfahren gefällt werden kann, muss festgestellt werden, was der Fall war. Es fragt sich, mit welchen Ressourcen und in welchen sprachlichen Formen strittige Sachverhalte in Rechtsdiskursen bearbeitet und entschieden werden. Und wie diese Ressourcen sich zu den normativen Vorgaben und institutionellen, Programmen verhalten. Die Vorstellung, dass hier „Alltagstheorien" von Entscheidern oder lebensweltliche Plausibilitäten den Ausschlag gäben, soll auf der Basis eines pragmatischen Konzepts von Normalität präzisiert werden. Dazu wird ein Konzept von Normalitätsfolien als kollektiven, gesellschaftlich erarbeiteten Bildern von Ereignisabläufen, Handlungen und Dispositionen herangezogen und mit authentischen Daten belegt.