Sprachphilosophie
Refine
Document Type
- Part of a Book (2)
Language
- German (2)
Has Fulltext
- yes (2)
Is part of the Bibliography
- yes (2) (remove)
Keywords
- Deutsch (1)
- Diskursanalyse (1)
- Fachsprache (1)
- Handlungstheorie (1)
- Juristenausbildung (1)
- Soziolinguistik (1)
- Sprachanalyse (1)
- Sprachphilosophie (1)
Publicationstate
Reviewstate
Publisher
- de Gruyter (2)
Fragen der sprachlichen Praxis sind in der Sprachwissenschaft seit langem, in vielerlei Gestalt, in Bezug auf ganz unterschiedliche Kommunikationsbereiche und in einer bunten Vielfalt theoretischer Ansätze fest verankert. Im vorliegenden Beitrag diskutiere ich von einem handlungstheoretischen Standpunkt aus, der auch sprachhistorisch-evolutionäre und mediale Erweiterungen umfasst, Vorschläge zur Rolle des Praktiken-Begriffs bzw. (im weiteren Sinne) des Praktiken-Konzepts. Ich formuliere zunächst sieben mehr oder weniger kritische Thesen zu einem Ausschnitt der Praktiken-Literatur, den ich studiert habe, suche dabei auch nach Konsens und Dissens. In ausgewählten Fallbeispielen stelle ich dann Befunde zu Veränderungen in der Wissenschaftskommunikation seit der Erfindung des Buchdrucks dar und frage dabei, ob handlungstheoretisch orientierte Beschreibungen durch die Anwendung des Praktiken-Begriffs gewonnen hätten. Das Resultat fällt eher skeptisch aus.
Fachsprachenerwerb, sprachliche Dressur und versteckte Wertungen in der deutschen Juristenausbildung
(2002)
1. Bestimmte Sprachformen werden in der deutschen Juristenausbildung in einem Maße eingeübt, dass die Bezeichnung Dressur berechtigt ist. Fachsprache in einem anspruchsvollen Sinn des Begriffs spielt dabei Nebenrolle.
2. Die starke Konzentration auf die Einübung bestimmter Wort- und Satzfolgen stehen in Gegensatz dazu, dass Wertungen von rhetorischer Stimmungsmache beeinflusst werden. Als Analyseinstrument sind Regeln der Eristik wichtig, aber wichtiger sind wohl rhetorische Mittel, die die Sprachwissenschaft untersuchen könnte. Die problematische Zusammenführung von Sprachreglementierung und Stimmungsmache ist in der Ausbildung nicht Thema.
3. An die Sprachwissenschaft wird der Appell gerichtet, sich mit der Sprache in der Juristenausbildung zu beschäftigen, weil die Juristenausbildung der wissenschaftlichen Aufklärung über sich selbst dringend bedarf.