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Ethik und Sprachkritik
(2013)
Kommunikation vor Gericht
(1986)
Bibliographie
(1980)
„Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933. Die Frage war mir gestellt: Was können Linguisten beitragen zur Rechtssprechung? Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen. Hier werden einige Ansatzpunkte für linguistische Fragestellungen am Beispiel des Beleidigens freigelegt. Grundlage für die Skizze ist eine Aktbeschreibung.
Zunächst werden die absolutistischen Traditionen der Textsorte skizziert, die sich auf demokratische Verfassungen, insbesondere auf das Sprecher-Hörer-Verhältnis, komplizierend auswirken. Zu den überlieferten juristischen Funktionen treten in der Weimarer Reichsverfassung erstmals explizit auch politische und gesellschaftlich-symbolische Funktionen, deren Berechtigung im Verfassungsausschuss des Jahres 1910 anhand eines Textvorschlags von Friedrich Naumann kontrovers diskutiert wurde. Juristische und gesellschaftliche Rezeption eines Verfassungstextes mit einer entsprechend einseitigen Gewichtung der Textfunktionen treten damals und in der BRD nach 1945 zunehmend auseinander, so dass Verständnis und Bedeutung der Verfassung als säkularer Bibel in die Formulierung der neuen Länderverfassungen nach 1990 eingehen.