Fachsprache
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Statt Stadt Statt
(2013)
Zur Syntax in Fachtexten
(1979)
Die juristische Arbeit besteht in der Entscheidung von Bedeutungskonflikten zur Festlegung auf Sprachnormen. Die deuten auf legitimatorische Standards und müssen angesichts der Vielfalt und Divergenz des Sprachgebrauchs immer wieder gesetzt und auch durchgesetzt werden. Das Normativitätsproblem verweist auf eine Praxis des Forderns und Lieferns von Gründen. Die juristische Entscheidung vollzieht sich im sozialen Raum eines diskursiven Verfahrens. In ihm geht es um einen Konflikt sich ausschließender Lesarten desselben Gesetzes. Es geht somit nicht um die Auffindung einer Sprachregel, sondern um eine Sprachnormierung. In der Frage der Legitimität einer Entscheidung über die widerstreitenden Lesarten liegt der Ansatzpunkt der verfahrensbezogenen Normen aus dem Umkreis des Rechtsstaatsprinzips. Das Rechtsstaatsprinzip kann als ein kodifizierter Sonderfall kommunikativer Ethik angesehen werden. Es kodifiziert eine bestimmte Kultur des Streitens, welche im juristischen Bereich durch Rechtsprechung und Lehre eine spezifische Ausprägung erfahren hat.
The article aims to examine grammatical features and pragmatic concerns of communicating in the Sciences. In the research of certain languages, it became common to explaingrammatical features such as the usage of passive voice and nominal structures by communication requirements such as objectivity and precision. With the assumption that communication in Science is designed to help gain and spread new insight, the authors tried to integrateseveral approaches to pragmatic and grammatical features of communication. By discussing therelationship between the grammar of certain languages and of the corresponding commonlanguage, the article also places the subject of communication in the Sciences in the discipline oflanguage Variation.
Professional and technical practice and the technical character of social interaction.
The focus on communication in research on professional and scientific language somehow reflects the intention of John L. Austin’s phrase “How to do things with words?” But a description based on the concept of communication ultimately also relies on linguistic idiosyncrasies. We will look at things the other way round and ask first “how to do (professional) things” and then look at the linguistic units used specifically for this purpose. Professionalism in this view takes very different forms for different types of actions (“practices”). Although reliability and professional authority are central features of all linguistic realizations to be considered, they are represented in very different ways. As a result, professionalism not only shows in the high degree of explicitness of technical prose typical for written scientific discussion. It is also reflected in the high degree of implicitness of speech that accompanies and constitutes practical action.
The modernization of society and changing norms are reflected in linguistic developments. This leads to an enlargement of vocabulary as well as to the emergence of new ways of linguistic acting. In grammar, in addition to longer-term developments, the current changes in the media situation play an important role.
Die Vermittlung von Fachsprache gewinnt in der heutigen europäischen Gesellschaft, die von 'Bewegungen' unterschiedlicher Art charakterisiert ist, immer mehr an Relevanz, aber die Lernergruppen werden immer differenzierter und die Lehrenden, die meist keine Experten auf dem Fachgebiet sind, haben Schwierigkeiten lernergerechte Kurse zu gestalten, da die Möglichkeiten zur Aus- oder Fortbildung selten sind. Fragen, die offen stehen oder nur teilweise beantwortet wurden, gibt es noch viele und eine einheitliche Antwort ist nicht immer möglich, aber wir möchten trotzdem versuchen, anstatt von Problemfällen auch Experimente und Lösungen vorzustellen. Wir möchten zeigen, wie und mit welchen Mitteln und Werkzeugen Fachsprachen beschrieben werden können und welche Auswirkungen dies im Unterricht haben kann. Nach einem Überblick über die unterschiedlichen Definitionsmöglichkeiten von 'Fachsprache', zeigen wir, welche Auswirkungen die unterschiedlichen Schwerpunkte in der Lehre haben können. Abschließend werden wir ein kleines korpuslinguistisches Experiment vorstellen (Korpus mit den Aufsätzen zum Themenschwerpunkt 'Fachsprache' ZIF 2019-1), um mögliche Anregungen zur Benutzung von Korpora zu geben, da sich Korpora in allen Phasen des Unterrichts (vor, während und danach) sowohl für Lehrende als auch für Lernende positiv auswirken können.
1. Phraseologie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft/Union (L)
www.europa.eu.int
1.1 Benennungen als kognitive Szene
1.2 Vertextung: von Rechtsakt bis Meinungsbildung
2. Phraseologie und Europäischer Konvent (CONV)
2.1 Das zukünftige Europa als sprachliches Aufbauwerk
2.2 Phraseologische Verfahren der Konsens- und Kompromissfindung
Aus der Vielzahl von Perspektiven, aus denen das Phänomen Sprache betrachtet werden kann – Humboldt bedient sich dafür der Metapher des Prismas – wählen wir Europa, u. zw. das institutionelle, so wie es den Alltag der Gegenwart mit Blick auf die Zukunft bestimmt. In ihrer rechtlichen und verwaltenden Funktion bedienen sich die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger des Mediums der Sprache, um die Europaidee wahrnehmbar zu machen und ihr Wirklichkeit zu verleihen. Eine einschlägige Thematik stand auf den Jahrestagungen der letzten zehn Jahre mindestens zweimal zur Diskussion: 1992 ganz explizit: Sprache und Europa (Born/Stickel 1993), 2001 implizit unter Sprache und Recht (Stickel 1992). Weitere wichtige Informationen kommen von den Jahrestagungen 1989 und 1990 (Stickel 1990, Wimmer 1991 ) und jede Begegnung mit (Fach)Textologie und (Fach)Translatologie (Leipzig und Saarbrücken) ist eine Herausforderung und bringt einschlägige Erkenntnis. „Europäische Perspektive" bedeutet hier, dass Sprachphänomene nach dem Sprachgebrauch bzw. Sprecherverhalten in den Institutionen untersucht und gedeutet werden, konkret anhand der Publikationen der EU-Organe, den Europatexten, wobei die Textsorten im großen Ganzen, trotz ihrer Vielzahl immer mehr der Arbeits- /Rollenteilung innerhalb der Institutionen entsprechen: Beschlüsse, Richtlinien, Urteile der Verantwortung vorwiegend des (Minister)Rats und der Gerichtshöfe; Verordnungen, Empfehlungen den Initiativen und Kontrollen der Kommission; Debatten und Berichte den Stellungnahmen des Parlaments; Abkommen, Übereinkommen, Verträge und Empfehlungen sind die offizielle Ausdrucksform des Europarats. Der institutionelle Rahmen, die Amtlichkeit der Rede und Publikation, sowie der sachliche Inhalt erklären die Fachtextzuordnung dieses Korpusmaterials, immer in den Verwaltungs- und Rechtsbereich, zusätzlich aber auch in die Domänen der jeweiligen Themen. Der EU-Aktionsplan für die nächste Zukunft betrifft ganz entschieden Gesetzes- und Öffentlichkeitsarbeit über ein Netz interner und externer Kommunikation zur Gründung einer internationalen Informationsgesellschaft und zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Die Thesen der graduierten Fachlichkeit (Hahn 1980), die Begründung des hohen Stellenwerts der institutionellen Kommunikation (Ehlich/Rehbein 1980), der Integration von Alltags- und Expertensprache (Kalverkämper 1990) treffen besonders gut zu auf den Europadiskurs. Meine linguistische Auseinandersetzung der letzten Jahre mit dem EU-Material (Greciano 1995-2003) hat das auf dieser Tagung thematisierte und glücklich formulierte Sprachphänomen intra- und interlingual so überzeugend als Charakteristikum dieses Sprach- und Textmaterials ausgewiesen, dass phraseologisches Hintergrundwissen Leistungen des Europadiskurses verstehen macht. Die Phraseologieforschung der letzten zwanzig Jahre hat die Terminologie definiert und harmonisiert und die internen Berührungsängste überwunden: Mel'cuk (1995) bestätigt „Phrasem" als Oberbegriff mit schwacher Intension und weiter Extension, der die Termini „Phraseologismus vs Phraseolexem" wegen ihrer reziproken Abgrenzungsschwierigkeiten umgeht. „Wortverbindungen mehr oder weniger fest" stellt schließlich eine konziliante Reformulierung dar, auch weil sie die sterilen und frustrierenden Klassifizierungsfragen erspart. Anhand von Vorkommensanalysen und -erklärungen darf ein Rückblick auf Forschungsergebnisse zur Leistung von Phraseologie im Amtsblatt der EG (1.) zum Ausblick auf ein noch unbearbeitetes Feld, die Texte des Europäischen Konvents anregen (2.).
An zahlreichen deutschen Hochschulen gibt es zusätzlich zu grundständigen rechtswissenschaftlichen Studiengängen auch Lehrangebote zu Grundlagen nichtdeutscher Rechtssysteme, für die sich der Terminus „Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (für Juristinnen und Juristen)" (FFA) etabliert hat. Zunächst werden einige Merkmale des anglo-amerikanischen Rechts (common law) vorgestellt. Am Beispiel der Münsteraner FFA wird ein integratives Konzept juristischer und fachsprachlich ausgerichteter Kurse vorgestellt. Anhand von Kursevaluationen und der Forschungsergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojekts „Verhaltensmuster englischer und deutscher Juristen und ihre Vermittlung in der Juristenausbildung" wird gezeigt, dass die Studierenden dazu tendieren, Sprachprobleme als Fachprobleme wahrzunehmen und eher zu einer fremdsprachlichen Fachausbildung tendieren. Daraus werden curriculare und didaktische Konsequenzen für die FFA entwickelt, die die Erwartungen der Studierenden aufgreifen sollen und den sprachlichen Anforderungen gerecht werden können.
Zunächst werden die absolutistischen Traditionen der Textsorte skizziert, die sich auf demokratische Verfassungen, insbesondere auf das Sprecher-Hörer-Verhältnis, komplizierend auswirken. Zu den überlieferten juristischen Funktionen treten in der Weimarer Reichsverfassung erstmals explizit auch politische und gesellschaftlich-symbolische Funktionen, deren Berechtigung im Verfassungsausschuss des Jahres 1910 anhand eines Textvorschlags von Friedrich Naumann kontrovers diskutiert wurde. Juristische und gesellschaftliche Rezeption eines Verfassungstextes mit einer entsprechend einseitigen Gewichtung der Textfunktionen treten damals und in der BRD nach 1945 zunehmend auseinander, so dass Verständnis und Bedeutung der Verfassung als säkularer Bibel in die Formulierung der neuen Länderverfassungen nach 1990 eingehen.
Vorwort der Herausgeberin
(2002)
„Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933. Die Frage war mir gestellt: Was können Linguisten beitragen zur Rechtssprechung? Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen. Hier werden einige Ansatzpunkte für linguistische Fragestellungen am Beispiel des Beleidigens freigelegt. Grundlage für die Skizze ist eine Aktbeschreibung.
Bibliographie
(1980)
Kommunikation vor Gericht
(1986)
Ethik und Sprachkritik
(2013)
Das Recht überbringt seine Verbindlichkeiten durch Sprache, nimmt damit kulturelle Gemeinsamkeiten der Rechtsgemeinschaft auf und regelt in dieser Kontinuität von Sprache und Kultur eine Ordnung des mitmenschlichen Zusammenlebens. Dabei bemüht sich die Rechtssprache um Nüchternheit und Rationalität, um ihre Aussagen möglichst verlässlich zu überbringen. Allerdings ist jeder Rechtssatz auslegungsbedürftig, weil die Vielfalt der regelungsbedürftigen Fälle oft nicht vorausgesehen und auch nicht prägnant begriffen werden kann, das Verstehen der Aussage auch vom Gesetzesadressaten abhängt, die Rechtssprache vielfach wegen ihrer Verbindlichkeit auch auf Sprachumdeuter und Sprachfälscher trifft. Die Bestimmtheit eines Rechtssatzes unterscheidet sich nach der Striktheit der Anordnung, der Spezialität des Regelungsbereichs, der Vervollständigung der Regel durch die Realität oder durch die Autorität des Regelnden. Interpret des Rechts ist dessen Sprecher. Zunächst spricht der Gesetzgeber im Gesetzestext bewusst in einer entpersönlichten Form, um ein Höchstmaß an Objektivität, Problemoffenheit und Allgemeinheit sicherzustellen. Sodann steht der Rechtsstaat für Nachfragen zu dem mit seinem Wort Gemeinten bereit. Er spricht durch die gesetzesanwendende Behörde mit dem Betroffenen über Inhalt und Auswirkungen des Gesetzes in der konkreten Lebenssituation, zieht Folgerungen aus dem Gesetz für den Einzelfall in der sprachlichen Form eines Verwaltungsaktes, eröffnet für den nicht einverstandenen Adressaten die Möglichkeiten von Widerspruch oder Einspruch, garantiert bei zweifelhaftem oder streitigem Recht den Weg zu den Gerichten, zur Recht-Sprechung. Der Verfassungsstaat unterliegt also nicht dem Irrtum, allein durch den Wortlaut des Gesetzes gleiche Rechtsfolgen an alle Gesetzesadressaten überbringen und diese auch für zukünftige, noch nicht vorausgesehene Anfragen an das Recht festschreiben zu können. Die Bindung der Rechtsgemeinschaft an das Recht wird in einem arbeitsteiligen Sprachvorgang gesichert: Der Gesetzgeber regelt die langfristigen, generellen, auf Dauer verbindlichen Vorgaben; die Verwaltung verdeutlicht diese Vorgaben für Gegenwart und Einzelfall; die Rechtsprechung überprüft diese Gesetzesanwendung in der Verantwortlichkeit des letztverbindlichen Sprechers. Der Rechtsstaat ist stets offen für das Gespräch über die geltenden Rechtsverbindlichkeiten und ihre Auswirkungen im individuellen und konkreten Einzelfall.
Parlamentarischer Diskurs als Schnittstelle zwischen politischer Allgemeinsprache und Rechtssprache
(2002)
Zu Beginn dieses Beitrages werden Debattenrede und Gesetz als die prototypischen Textsorten des parlamentarischen Diskurses miteinander konfrontiert. Ferner wird skizziert, in welcher Weise auf debattierte Gesetzentwürfe referiert wird. Im zweiten Teil wird der Blick erweitert auf die Vielfalt der Kommunikationstypen, Textsorten und intertextuellen Relationen, die den legislatorischen Prozess als Schnittstelle zwischen politischer Meinungsbildung und dem Formulieren von Gesetzen prägen. Im dritten und letzten Teil wird versucht, auf argumentationstheoretischer Grundlage deutlich zu machen, dass im parlamentarischen Diskurs keine Vermischung der Teilsysteme Politik und Recht stattfindet und dass dies sich insbesondere darin manifestiert, dass der Gesetzestext dort etwas gänzlich anderes ist als der Gesetzestext im Rechtssystem. Als Belegmaterial werden Texte aus drei parlamentarischen Beratungsprozessen beigezogen, die jeweils auf ihre Weise signifikant sind für legislatorische Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland: In Texten aus der Asylrechtsdebatte im Jahre 1993 geht es um eine Grundgesetzänderung. Die Texte zur Änderung des § 34 im Baugesetzbuch aus dem Jahr 1986 gehören dagegen der parlamentarischen Alltagsauseinandersetzung um ein „einfaches Gesetz" von weit geringerer politischer Brisanz an, beachtet vor allem in den betroffenen Fachkreisen. Der dritte Beratungsprozess, aus dem Texte herangezogen werden, betrifft das Ratifizierungsgesetz zu einem Staatsvertrag, und zwar einem der wichtigsten, der in den Jahrzehnten der deutschen Teilung abgeschlossen wurde: dem Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Jahre 1973.