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Zur Syntax in Fachtexten
(1979)
Der Beitrag nimmt die sprachlichen Defizite aufs Korn, die sich in fast allen deutschen Landesverfassungen finden und leider zahlreiche Novellierungen überdauert haben. Verschraubte Syntax und altertümlicher Fachjargon führen zu missverständlichen, oft unfreiwillig komischen Texten. Besonders die Sprache der Verfassungen Bayerns und Baden-Württembergs ist reparaturbedürftig: Diesen beiden Gesetzeswerken sind die meisten Beispiele für solch stilistisches Unvermögen entnommen.
Terminologiearbeit im wirtschaftlichen Kontext geht von zwei Arbeitsphasen aus: einer umfassenden deskriptiven Phase, in der die Begriffsstruktur und der aktuelle Terminologiegebrauch erfasst, aber noch nicht bewertet werden, sowie einer präskriptiven Phase, in der der eigentliche Standardisierungseingriff erfolgt. In der Praxis wird die deskriptive Phase oft reduziert und der Schwerpunkt unmittelbar auf die Präskription gelegt. In unserem Beitrag diskutieren wir das Potenzial, das eine ausführliche deskriptive Terminologiearbeit zur Verbesserung der Wissenskommunikation im Rahmen des Wissensmanagements birgt. Am Beispiel eines wissenschaftlichen Projektes im Bereich Grammatik des Deutschen zeigen wir, wie diese eng an der Theorie orientierte Ausgestaltung der Deskription in der Praxis aussieht, welche Herausforderungen sie mit sich bringt und wie ihre Ergebnisse das Wissensmanagement unterstützen können.
Die juristische Arbeit besteht in der Entscheidung von Bedeutungskonflikten zur Festlegung auf Sprachnormen. Die deuten auf legitimatorische Standards und müssen angesichts der Vielfalt und Divergenz des Sprachgebrauchs immer wieder gesetzt und auch durchgesetzt werden. Das Normativitätsproblem verweist auf eine Praxis des Forderns und Lieferns von Gründen. Die juristische Entscheidung vollzieht sich im sozialen Raum eines diskursiven Verfahrens. In ihm geht es um einen Konflikt sich ausschließender Lesarten desselben Gesetzes. Es geht somit nicht um die Auffindung einer Sprachregel, sondern um eine Sprachnormierung. In der Frage der Legitimität einer Entscheidung über die widerstreitenden Lesarten liegt der Ansatzpunkt der verfahrensbezogenen Normen aus dem Umkreis des Rechtsstaatsprinzips. Das Rechtsstaatsprinzip kann als ein kodifizierter Sonderfall kommunikativer Ethik angesehen werden. Es kodifiziert eine bestimmte Kultur des Streitens, welche im juristischen Bereich durch Rechtsprechung und Lehre eine spezifische Ausprägung erfahren hat.
Vorwort der Herausgeberin
(2002)