Fachsprache
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Professional and technical practice and the technical character of social interaction.
The focus on communication in research on professional and scientific language somehow reflects the intention of John L. Austin’s phrase “How to do things with words?” But a description based on the concept of communication ultimately also relies on linguistic idiosyncrasies. We will look at things the other way round and ask first “how to do (professional) things” and then look at the linguistic units used specifically for this purpose. Professionalism in this view takes very different forms for different types of actions (“practices”). Although reliability and professional authority are central features of all linguistic realizations to be considered, they are represented in very different ways. As a result, professionalism not only shows in the high degree of explicitness of technical prose typical for written scientific discussion. It is also reflected in the high degree of implicitness of speech that accompanies and constitutes practical action.
Gegenstand ist eine vergleichende empirische Korpusstudie zur Bedeutung des Ausdrucks geschäftsmäßig im (bundesdeutschen) Gemeinsprach- und juristischen Fachsprachgebrauch. Die Studie illustriert an einem aktuellen Fall strittiger Wortdeutung (hier zu § 217 StGB) die Möglichkeiten computergestützter Sprachgebrauchsanalyse für die Auslegung vor Gericht und die Normtextprognose in der Rechtsetzung.
Terminologiearbeit im wirtschaftlichen Kontext geht von zwei Arbeitsphasen aus: einer umfassenden deskriptiven Phase, in der die Begriffsstruktur und der aktuelle Terminologiegebrauch erfasst, aber noch nicht bewertet werden, sowie einer präskriptiven Phase, in der der eigentliche Standardisierungseingriff erfolgt. In der Praxis wird die deskriptive Phase oft reduziert und der Schwerpunkt unmittelbar auf die Präskription gelegt. In unserem Beitrag diskutieren wir das Potenzial, das eine ausführliche deskriptive Terminologiearbeit zur Verbesserung der Wissenskommunikation im Rahmen des Wissensmanagements birgt. Am Beispiel eines wissenschaftlichen Projektes im Bereich Grammatik des Deutschen zeigen wir, wie diese eng an der Theorie orientierte Ausgestaltung der Deskription in der Praxis aussieht, welche Herausforderungen sie mit sich bringt und wie ihre Ergebnisse das Wissensmanagement unterstützen können.
Die Vermittlung von Fachsprache gewinnt in der heutigen europäischen Gesellschaft, die von 'Bewegungen' unterschiedlicher Art charakterisiert ist, immer mehr an Relevanz, aber die Lernergruppen werden immer differenzierter und die Lehrenden, die meist keine Experten auf dem Fachgebiet sind, haben Schwierigkeiten lernergerechte Kurse zu gestalten, da die Möglichkeiten zur Aus- oder Fortbildung selten sind. Fragen, die offen stehen oder nur teilweise beantwortet wurden, gibt es noch viele und eine einheitliche Antwort ist nicht immer möglich, aber wir möchten trotzdem versuchen, anstatt von Problemfällen auch Experimente und Lösungen vorzustellen. Wir möchten zeigen, wie und mit welchen Mitteln und Werkzeugen Fachsprachen beschrieben werden können und welche Auswirkungen dies im Unterricht haben kann. Nach einem Überblick über die unterschiedlichen Definitionsmöglichkeiten von 'Fachsprache', zeigen wir, welche Auswirkungen die unterschiedlichen Schwerpunkte in der Lehre haben können. Abschließend werden wir ein kleines korpuslinguistisches Experiment vorstellen (Korpus mit den Aufsätzen zum Themenschwerpunkt 'Fachsprache' ZIF 2019-1), um mögliche Anregungen zur Benutzung von Korpora zu geben, da sich Korpora in allen Phasen des Unterrichts (vor, während und danach) sowohl für Lehrende als auch für Lernende positiv auswirken können.
For a long time, the lecture dominated performatively presented scientific communication. Given academic traditions, it is possible to make a connection between the lecture and classical rhetoric, a highly differentiated instrument of analysis. The tradition of the lecture has been perpetuated in the presentation of research results, first in the use of transparencies and subsequently through computer-based projections. Yet the use of media technology has also allowed new practices to emerge, including mediation practices hitherto neglected in the theory of rhetoric.
1. Phraseologie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft/Union (L)
www.europa.eu.int
1.1 Benennungen als kognitive Szene
1.2 Vertextung: von Rechtsakt bis Meinungsbildung
2. Phraseologie und Europäischer Konvent (CONV)
2.1 Das zukünftige Europa als sprachliches Aufbauwerk
2.2 Phraseologische Verfahren der Konsens- und Kompromissfindung
Aus der Vielzahl von Perspektiven, aus denen das Phänomen Sprache betrachtet werden kann – Humboldt bedient sich dafür der Metapher des Prismas – wählen wir Europa, u. zw. das institutionelle, so wie es den Alltag der Gegenwart mit Blick auf die Zukunft bestimmt. In ihrer rechtlichen und verwaltenden Funktion bedienen sich die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger des Mediums der Sprache, um die Europaidee wahrnehmbar zu machen und ihr Wirklichkeit zu verleihen. Eine einschlägige Thematik stand auf den Jahrestagungen der letzten zehn Jahre mindestens zweimal zur Diskussion: 1992 ganz explizit: Sprache und Europa (Born/Stickel 1993), 2001 implizit unter Sprache und Recht (Stickel 1992). Weitere wichtige Informationen kommen von den Jahrestagungen 1989 und 1990 (Stickel 1990, Wimmer 1991 ) und jede Begegnung mit (Fach)Textologie und (Fach)Translatologie (Leipzig und Saarbrücken) ist eine Herausforderung und bringt einschlägige Erkenntnis. „Europäische Perspektive" bedeutet hier, dass Sprachphänomene nach dem Sprachgebrauch bzw. Sprecherverhalten in den Institutionen untersucht und gedeutet werden, konkret anhand der Publikationen der EU-Organe, den Europatexten, wobei die Textsorten im großen Ganzen, trotz ihrer Vielzahl immer mehr der Arbeits- /Rollenteilung innerhalb der Institutionen entsprechen: Beschlüsse, Richtlinien, Urteile der Verantwortung vorwiegend des (Minister)Rats und der Gerichtshöfe; Verordnungen, Empfehlungen den Initiativen und Kontrollen der Kommission; Debatten und Berichte den Stellungnahmen des Parlaments; Abkommen, Übereinkommen, Verträge und Empfehlungen sind die offizielle Ausdrucksform des Europarats. Der institutionelle Rahmen, die Amtlichkeit der Rede und Publikation, sowie der sachliche Inhalt erklären die Fachtextzuordnung dieses Korpusmaterials, immer in den Verwaltungs- und Rechtsbereich, zusätzlich aber auch in die Domänen der jeweiligen Themen. Der EU-Aktionsplan für die nächste Zukunft betrifft ganz entschieden Gesetzes- und Öffentlichkeitsarbeit über ein Netz interner und externer Kommunikation zur Gründung einer internationalen Informationsgesellschaft und zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Die Thesen der graduierten Fachlichkeit (Hahn 1980), die Begründung des hohen Stellenwerts der institutionellen Kommunikation (Ehlich/Rehbein 1980), der Integration von Alltags- und Expertensprache (Kalverkämper 1990) treffen besonders gut zu auf den Europadiskurs. Meine linguistische Auseinandersetzung der letzten Jahre mit dem EU-Material (Greciano 1995-2003) hat das auf dieser Tagung thematisierte und glücklich formulierte Sprachphänomen intra- und interlingual so überzeugend als Charakteristikum dieses Sprach- und Textmaterials ausgewiesen, dass phraseologisches Hintergrundwissen Leistungen des Europadiskurses verstehen macht. Die Phraseologieforschung der letzten zwanzig Jahre hat die Terminologie definiert und harmonisiert und die internen Berührungsängste überwunden: Mel'cuk (1995) bestätigt „Phrasem" als Oberbegriff mit schwacher Intension und weiter Extension, der die Termini „Phraseologismus vs Phraseolexem" wegen ihrer reziproken Abgrenzungsschwierigkeiten umgeht. „Wortverbindungen mehr oder weniger fest" stellt schließlich eine konziliante Reformulierung dar, auch weil sie die sterilen und frustrierenden Klassifizierungsfragen erspart. Anhand von Vorkommensanalysen und -erklärungen darf ein Rückblick auf Forschungsergebnisse zur Leistung von Phraseologie im Amtsblatt der EG (1.) zum Ausblick auf ein noch unbearbeitetes Feld, die Texte des Europäischen Konvents anregen (2.).
Sprache, Recht und Öffentlichkeit - Gesellschaftliche Relevanz des Themas aus linguistischer Sicht
(2002)
In Zeiten des moralischen oder technischen Wandels werden die in der Allgemeinsprache sedimentierten bzw. aufgehobenen Werte und Grenzlinien fragwürdig, und der allgemeinsprachliche Diskurs gerät in Spannung zu den rechtsprachlichen Spezialdiskursen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Was man sagt, was sagen wir, wann - im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik oder das Klonen von Embryonen - „das Leben" oder „Leben" beginne, ab wann, sagt man, sagen wir, sei - im Hinblick auf die Organverpflanzung - „der Mensch tot"? Soll die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eine „Ehe" genannt werden, sollten RU 486 und Viagra „Medikamente" oder „Tötungspille" bzw. „Lifestylepille" heißen? Über diese und ähnliche Sach- und Sprachfragen wird bei der Rechtsformulierung im Parlament und seinen Nebenorganen .parliert' oder bei der Rechtsprechung im Gericht das Urteil „im Namen des Volkes" (heißt das auch im Namen der Sprache des Volkes?) gesprochen. Was in solchen Brisanzphasen aus sprachwissenschaftlicher Perspektive augenscheinlich wird, soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden: Einmal geht es um die in den frühen 80er Jahren beobachtbare Wandlung der Verwendung des Wortes Bullen (als Bezeichnung von Polizisten) vom beleidigenden Schimpfwort zur umgangssprachlichen Fremd- und Selbstbezeichnung (in Filmen des Schimanski-Genres bzw. in Ausdrücken wie Bullenballett, Bullenorden) und um die analoge Wandlung in der Rechtsprechung über dieses problematische „Sprachdelikt". Zum anderen geht es um den medien öffentlichen und parlamentarisch-öffentlichen Streit um die Artikulation eines neuen Grenzpunktes zwischen Leben und Tod im Hinblick auf die Organverpflanzung. Dabei besteht das sprachlich Dilemmatische dieses Problemverhalts darin, dass zum Zeitpunkt des Hirntodes der Mensch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes durch das Grundgesetz „so tot wie nötig" und vom Standpunkt der Organspende aus „so lebendig wie möglich" sein soll. Immer handelt es sich auch um sprachliche Handlungen mit immensen gesellschaftlichen Folgen.
Die beiden Gerichtssendungen werden auf dem Hintergrund wirklicher Gerichts- und Schlichtungsverhandlungen nach Formen der fernsehmedialen Aufbereitung untersucht. Dabei zeigt sich, dass Streit um Drei eine Unterhaltungssendung ist, in der komödienartige Bühnenunterhaltung mit juristischer Information verbunden wird (Infotainment), während in der Sendung Richterin Barbara Salesch verschiedene Elemente des Affekt-Fernsehens kombiniert werden.
Die juristische Arbeit besteht in der Entscheidung von Bedeutungskonflikten zur Festlegung auf Sprachnormen. Die deuten auf legitimatorische Standards und müssen angesichts der Vielfalt und Divergenz des Sprachgebrauchs immer wieder gesetzt und auch durchgesetzt werden. Das Normativitätsproblem verweist auf eine Praxis des Forderns und Lieferns von Gründen. Die juristische Entscheidung vollzieht sich im sozialen Raum eines diskursiven Verfahrens. In ihm geht es um einen Konflikt sich ausschließender Lesarten desselben Gesetzes. Es geht somit nicht um die Auffindung einer Sprachregel, sondern um eine Sprachnormierung. In der Frage der Legitimität einer Entscheidung über die widerstreitenden Lesarten liegt der Ansatzpunkt der verfahrensbezogenen Normen aus dem Umkreis des Rechtsstaatsprinzips. Das Rechtsstaatsprinzip kann als ein kodifizierter Sonderfall kommunikativer Ethik angesehen werden. Es kodifiziert eine bestimmte Kultur des Streitens, welche im juristischen Bereich durch Rechtsprechung und Lehre eine spezifische Ausprägung erfahren hat.
Das Recht überbringt seine Verbindlichkeiten durch Sprache, nimmt damit kulturelle Gemeinsamkeiten der Rechtsgemeinschaft auf und regelt in dieser Kontinuität von Sprache und Kultur eine Ordnung des mitmenschlichen Zusammenlebens. Dabei bemüht sich die Rechtssprache um Nüchternheit und Rationalität, um ihre Aussagen möglichst verlässlich zu überbringen. Allerdings ist jeder Rechtssatz auslegungsbedürftig, weil die Vielfalt der regelungsbedürftigen Fälle oft nicht vorausgesehen und auch nicht prägnant begriffen werden kann, das Verstehen der Aussage auch vom Gesetzesadressaten abhängt, die Rechtssprache vielfach wegen ihrer Verbindlichkeit auch auf Sprachumdeuter und Sprachfälscher trifft. Die Bestimmtheit eines Rechtssatzes unterscheidet sich nach der Striktheit der Anordnung, der Spezialität des Regelungsbereichs, der Vervollständigung der Regel durch die Realität oder durch die Autorität des Regelnden. Interpret des Rechts ist dessen Sprecher. Zunächst spricht der Gesetzgeber im Gesetzestext bewusst in einer entpersönlichten Form, um ein Höchstmaß an Objektivität, Problemoffenheit und Allgemeinheit sicherzustellen. Sodann steht der Rechtsstaat für Nachfragen zu dem mit seinem Wort Gemeinten bereit. Er spricht durch die gesetzesanwendende Behörde mit dem Betroffenen über Inhalt und Auswirkungen des Gesetzes in der konkreten Lebenssituation, zieht Folgerungen aus dem Gesetz für den Einzelfall in der sprachlichen Form eines Verwaltungsaktes, eröffnet für den nicht einverstandenen Adressaten die Möglichkeiten von Widerspruch oder Einspruch, garantiert bei zweifelhaftem oder streitigem Recht den Weg zu den Gerichten, zur Recht-Sprechung. Der Verfassungsstaat unterliegt also nicht dem Irrtum, allein durch den Wortlaut des Gesetzes gleiche Rechtsfolgen an alle Gesetzesadressaten überbringen und diese auch für zukünftige, noch nicht vorausgesehene Anfragen an das Recht festschreiben zu können. Die Bindung der Rechtsgemeinschaft an das Recht wird in einem arbeitsteiligen Sprachvorgang gesichert: Der Gesetzgeber regelt die langfristigen, generellen, auf Dauer verbindlichen Vorgaben; die Verwaltung verdeutlicht diese Vorgaben für Gegenwart und Einzelfall; die Rechtsprechung überprüft diese Gesetzesanwendung in der Verantwortlichkeit des letztverbindlichen Sprechers. Der Rechtsstaat ist stets offen für das Gespräch über die geltenden Rechtsverbindlichkeiten und ihre Auswirkungen im individuellen und konkreten Einzelfall.