Fachsprache
Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (30)
- Article (3)
- Book (3)
- Review (3)
- Conference Proceeding (2)
Has Fulltext
- yes (41)
Is part of the Bibliography
- yes (41) (remove)
Keywords
- Deutsch (30)
- Rechtssprache (24)
- Fachsprache (19)
- Terminologie (6)
- Verständlichkeit (6)
- Kommunikation (5)
- Verwaltungssprache (5)
- Geschichte (3)
- Grammatik (3)
- Podiumsdiskussion (3)
Publicationstate
Reviewstate
- (Verlags)-Lektorat (34)
- Peer-Review (4)
Publisher
- de Gruyter (27)
- 365 (1)
- De Gruyter (1)
- Dike (1)
- Erich Schmidt (1)
- Frank & Timme (1)
- Institut für Deutsche Sprache (1)
- Lang (1)
- Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) (1)
- Narr (1)
The modernization of society and changing norms are reflected in linguistic developments. This leads to an enlargement of vocabulary as well as to the emergence of new ways of linguistic acting. In grammar, in addition to longer-term developments, the current changes in the media situation play an important role.
Die beiden Gerichtssendungen werden auf dem Hintergrund wirklicher Gerichts- und Schlichtungsverhandlungen nach Formen der fernsehmedialen Aufbereitung untersucht. Dabei zeigt sich, dass Streit um Drei eine Unterhaltungssendung ist, in der komödienartige Bühnenunterhaltung mit juristischer Information verbunden wird (Infotainment), während in der Sendung Richterin Barbara Salesch verschiedene Elemente des Affekt-Fernsehens kombiniert werden.
„Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933. Die Frage war mir gestellt: Was können Linguisten beitragen zur Rechtssprechung? Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen. Hier werden einige Ansatzpunkte für linguistische Fragestellungen am Beispiel des Beleidigens freigelegt. Grundlage für die Skizze ist eine Aktbeschreibung.
Fachsprachenerwerb, sprachliche Dressur und versteckte Wertungen in der deutschen Juristenausbildung
(2002)
1. Bestimmte Sprachformen werden in der deutschen Juristenausbildung in einem Maße eingeübt, dass die Bezeichnung Dressur berechtigt ist. Fachsprache in einem anspruchsvollen Sinn des Begriffs spielt dabei Nebenrolle.
2. Die starke Konzentration auf die Einübung bestimmter Wort- und Satzfolgen stehen in Gegensatz dazu, dass Wertungen von rhetorischer Stimmungsmache beeinflusst werden. Als Analyseinstrument sind Regeln der Eristik wichtig, aber wichtiger sind wohl rhetorische Mittel, die die Sprachwissenschaft untersuchen könnte. Die problematische Zusammenführung von Sprachreglementierung und Stimmungsmache ist in der Ausbildung nicht Thema.
3. An die Sprachwissenschaft wird der Appell gerichtet, sich mit der Sprache in der Juristenausbildung zu beschäftigen, weil die Juristenausbildung der wissenschaftlichen Aufklärung über sich selbst dringend bedarf.
Seit Mitte der 1990er Jahre wird am Institut für deutsche Sprache (IDS) in Mannheim erforscht, wie der hochkomplexe Gegenstandsbereich „Grammatik“ unter Ausnutzung hypertextueller Navigationsstrukturen wissenschaftlich fundiert und anschaulich vermittelt werden kann. Eine zentrale Bedeutung kommt folglich einer konsistenten, theorieübergreifenden Vernetzung sämtlicher Textinhalte zu. Um eine automatisierbare Bezugnahme zwischen mit unterschiedlichem terminologischem Vokabular formulierten, aber das gleiche sprachliche Phänomen beschreibenden Inhalten zu befördern, bildet eine onomasiologisch konzipierte Terminologiedatenbank das Rückgrat des Online-Systems. Der Beitrag beschreibt Konzeption und Aufbau der skizzierten linguistischen Fachterminologie.
1. Phraseologie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft/Union (L)
www.europa.eu.int
1.1 Benennungen als kognitive Szene
1.2 Vertextung: von Rechtsakt bis Meinungsbildung
2. Phraseologie und Europäischer Konvent (CONV)
2.1 Das zukünftige Europa als sprachliches Aufbauwerk
2.2 Phraseologische Verfahren der Konsens- und Kompromissfindung
Aus der Vielzahl von Perspektiven, aus denen das Phänomen Sprache betrachtet werden kann – Humboldt bedient sich dafür der Metapher des Prismas – wählen wir Europa, u. zw. das institutionelle, so wie es den Alltag der Gegenwart mit Blick auf die Zukunft bestimmt. In ihrer rechtlichen und verwaltenden Funktion bedienen sich die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger des Mediums der Sprache, um die Europaidee wahrnehmbar zu machen und ihr Wirklichkeit zu verleihen. Eine einschlägige Thematik stand auf den Jahrestagungen der letzten zehn Jahre mindestens zweimal zur Diskussion: 1992 ganz explizit: Sprache und Europa (Born/Stickel 1993), 2001 implizit unter Sprache und Recht (Stickel 1992). Weitere wichtige Informationen kommen von den Jahrestagungen 1989 und 1990 (Stickel 1990, Wimmer 1991 ) und jede Begegnung mit (Fach)Textologie und (Fach)Translatologie (Leipzig und Saarbrücken) ist eine Herausforderung und bringt einschlägige Erkenntnis. „Europäische Perspektive" bedeutet hier, dass Sprachphänomene nach dem Sprachgebrauch bzw. Sprecherverhalten in den Institutionen untersucht und gedeutet werden, konkret anhand der Publikationen der EU-Organe, den Europatexten, wobei die Textsorten im großen Ganzen, trotz ihrer Vielzahl immer mehr der Arbeits- /Rollenteilung innerhalb der Institutionen entsprechen: Beschlüsse, Richtlinien, Urteile der Verantwortung vorwiegend des (Minister)Rats und der Gerichtshöfe; Verordnungen, Empfehlungen den Initiativen und Kontrollen der Kommission; Debatten und Berichte den Stellungnahmen des Parlaments; Abkommen, Übereinkommen, Verträge und Empfehlungen sind die offizielle Ausdrucksform des Europarats. Der institutionelle Rahmen, die Amtlichkeit der Rede und Publikation, sowie der sachliche Inhalt erklären die Fachtextzuordnung dieses Korpusmaterials, immer in den Verwaltungs- und Rechtsbereich, zusätzlich aber auch in die Domänen der jeweiligen Themen. Der EU-Aktionsplan für die nächste Zukunft betrifft ganz entschieden Gesetzes- und Öffentlichkeitsarbeit über ein Netz interner und externer Kommunikation zur Gründung einer internationalen Informationsgesellschaft und zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Die Thesen der graduierten Fachlichkeit (Hahn 1980), die Begründung des hohen Stellenwerts der institutionellen Kommunikation (Ehlich/Rehbein 1980), der Integration von Alltags- und Expertensprache (Kalverkämper 1990) treffen besonders gut zu auf den Europadiskurs. Meine linguistische Auseinandersetzung der letzten Jahre mit dem EU-Material (Greciano 1995-2003) hat das auf dieser Tagung thematisierte und glücklich formulierte Sprachphänomen intra- und interlingual so überzeugend als Charakteristikum dieses Sprach- und Textmaterials ausgewiesen, dass phraseologisches Hintergrundwissen Leistungen des Europadiskurses verstehen macht. Die Phraseologieforschung der letzten zwanzig Jahre hat die Terminologie definiert und harmonisiert und die internen Berührungsängste überwunden: Mel'cuk (1995) bestätigt „Phrasem" als Oberbegriff mit schwacher Intension und weiter Extension, der die Termini „Phraseologismus vs Phraseolexem" wegen ihrer reziproken Abgrenzungsschwierigkeiten umgeht. „Wortverbindungen mehr oder weniger fest" stellt schließlich eine konziliante Reformulierung dar, auch weil sie die sterilen und frustrierenden Klassifizierungsfragen erspart. Anhand von Vorkommensanalysen und -erklärungen darf ein Rückblick auf Forschungsergebnisse zur Leistung von Phraseologie im Amtsblatt der EG (1.) zum Ausblick auf ein noch unbearbeitetes Feld, die Texte des Europäischen Konvents anregen (2.).
An zahlreichen deutschen Hochschulen gibt es zusätzlich zu grundständigen rechtswissenschaftlichen Studiengängen auch Lehrangebote zu Grundlagen nichtdeutscher Rechtssysteme, für die sich der Terminus „Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (für Juristinnen und Juristen)" (FFA) etabliert hat. Zunächst werden einige Merkmale des anglo-amerikanischen Rechts (common law) vorgestellt. Am Beispiel der Münsteraner FFA wird ein integratives Konzept juristischer und fachsprachlich ausgerichteter Kurse vorgestellt. Anhand von Kursevaluationen und der Forschungsergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojekts „Verhaltensmuster englischer und deutscher Juristen und ihre Vermittlung in der Juristenausbildung" wird gezeigt, dass die Studierenden dazu tendieren, Sprachprobleme als Fachprobleme wahrzunehmen und eher zu einer fremdsprachlichen Fachausbildung tendieren. Daraus werden curriculare und didaktische Konsequenzen für die FFA entwickelt, die die Erwartungen der Studierenden aufgreifen sollen und den sprachlichen Anforderungen gerecht werden können.
Für die These, dass Gesetzestexte Grenzgänger zwischen Recht und Politik seien, muss in einem ersten Teil ein Gegensatz aufgebaut werden zwischen dem politischen Diskurs und dem Diskurs des juristischen Normtextes: Der Gesetzestext, wiewohl ein Kind der Politik und von Politik umstellt, ist vom Ideal her etwas ganz anderes als ein politischer Text. Ist die Grenze zwischen den Diskursen dann einmal gezogen, kann in einem zweiten Teil den sprachlichen Elementen des Politischen in Gesetzestexten nachgefragt werden. Das soll mit Beispielen aus der schweizerischen Bundesverfassung, aber auch aus schweizerischen Gesetzen und Verordnungen gezeigt werden. Das Politische hat linguistisch besehen allerlei Gestalt: Es ist zu fassen mit Kategorien der Textfunktion, es zeigt sich in einem bestimmten Umgang mit Implizitheit und Explizitheit, im Einsatz rhetorischer Mittel, vor allem aber im Wortschatz. Bei diesem stellt sich im Besonderen die Frage, welche ausserrechtlichen Bereiche die Gesetzestexte lexikalisch alimentieren und was mit den Wörtern beim Wechsel vom politischen in den juristisch-normativen Diskurs passiert. Anhand von zwei Beispielen wird diesen Fragen etwas intensiver nachgegangen. In einem dritten Teil wechselt die Perspektive: Die Behauptung ist nun, dass die Sprache von Gesetzestexten an sich etwas Politisches ist und die Arbeit an dieser Sprache (Gesetzesredaktion) mithin eine politische: seien das die generellen Bemühungen um Verständlichkeit; der tabulose redaktionelle Eingriff, der immer auch ans Materielle rührt; die bewusste Wahl und Abwahl von Bezeichnungen und damit der Positionsbezug in Wortkämpfen; oder der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache. In einem Resümee wird schliesslich die akademische Linguistik von der Praxis der Gesetzesredaktion zu vermehrter Vor-, Mit- und Nacharbeit in Fragen der Gesetzessprache eingeladen.