Angewandte Linguistik
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Sprache und Recht
(2002)
Der Tagungsband möchte das interdisziplinäre Gespräch zwischen Sprach- und Rechtswissenschaft ein weiteres Mal und vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen anregen.
Die hierfür ausgewählten Themen werden sowohl aus linguistischer wie aus juristischer Perspektive, d.h. von Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern sowie von Juristen beleuchtet: Verhältnis von Sprache, Recht, Öffentlichkeit und Politik, Kommunikation vor Gericht, eine z.T. sprach- bzw. rechtsphilosophische Sicht auf rechtsrelevante Äußerungen, Fragen der Auslegung inbesondere angesichts der verzweigten Intertextualität des Rechts, historische und aktuelle (auf die europäische Einigung zurückzuführende) Wandlungen von Rechts- und Sprachsystemen, der Nutzen der Linguistik für die Kriminologie sowie Ursachen und Lösungen für die Schwerverständlichkeit von Gesetzen.
Während Sprachkritik in der Öffentlichkeit derzeit wieder einen (nicht unbedenklichen) Popularitätsschub erlebt, ist es innerhalb der Linguistik um das Thema seltsam still geworden. Nach den vielversprechenden Ansätzen in den Achtzigerjahren, sie als linguistische Methode zu etablieren,
spielt Sprachkritik derzeit – wenn überhaupt – nur noch als Objekt eine Rolle. Ist das Unterfangen, Sprachkritik als linguistische Methode, als Form »angewandter Linguistik« innerhalb des Fachs zu etablieren, gescheitert, bevor es ein methodisches Fundament erhalten konnte? Dieser Frage gehen eine Reihe von Doktorandinnen und Doktoranden und Studierenden an der Freiburger Universität seit dem Wintersemester 2000/2001 innerhalb eines Arbeitskreises nach. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, Vertreter der Sprachwissenschaft nach ihrer Meinung zum Thema Sprachkritik direkt zu befragen. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.