Sprache im 20. Jahrhundert. Gegenwartssprache
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Die vorliegende Arbeit basiert auf zwei Korpusrecherchen und -analysen, die im Rahmen meiner Magisterarbeit durchgeführt wurden. Die Ergebnisse wurden überarbeitet und die neueste Forschungsliteratur eingebracht. Die Untersuchung verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll zunächst durch einen historischen Rückblick die Frage geklärt werden, inwiefern die Vorwürfe von Sprachverfall und Kulturverlust beim gegenwärtigen Apostrophgebrauch gerechtfertigt sind. Lassen sich heutige Verwendungsweisen des Apostrophs bereits seit dem 15. Jahrhundert in früheren Grammatiken und anderen Werken, die sich mit der Orthographie beschäftigen, wiederfinden und wie sahen damalige Rechtschreibempfehlungen und Regelungen aus? Zum anderen wird in der linguistischen Forschung der Apostroph in funktionaler Hinsicht nicht nur auf das Anzeigen von Elisionen beschränkt, sondern durchaus als „uneindeutiges Zeichen“ (Maas 2003, S. 230) beschrieben, das nicht nur als Auslassungszeichen sondern auch als Grenzzeichen fungieren kann, um Morphem- oder Lexemgrenzen anzuzeigen. Daher soll als zweites Ziel die Mono- bzw. Multifunktionalität des Apostrophs in der deutschen Gegenwartssprache genauer untersucht werden. Dafür wurden in sämtlichen Ausgaben einer Tageszeitung über einen Monat hinweg systematisch sämtliche Apostrophsetzungen recherchiert und analysiert.
Im Kontext des Essens und seiner Zubereitung, der Speisen und ihres Verzehrs, akzentuiert das Wort Gericht, dass es sich bei der gesellschaftlich üblichen Form von Nahrungsaufnahme um eine spezifisch ausgeformte soziale Praxis handelt. In diesem Handlungs- und Interpretationskontext wird mit dem Wort Gericht hervorgehoben, dass eine auf bestimmte Weise zubereitete („zugerichtete“) Speise als relevanter Teil einer Mahlzeit zu gelten hat. Wie bei solchen Alltagspraktiken nicht unüblich, ist die Verwendung dieses Worts nicht scharf von anderen Benennungen in diesem Kontext zu trennen, von denen die Praktiken des Essens nicht so sehr über die „Zurichtung“, sondern z.B. über die Abfolge (z.B. Hauptspeise, Gang usw.) geleistet werden. Allerdings ist mit dem Angerichtetsein, das im Wort Gericht steckt, doch auch immer seine Angemessenheit angedeutet, etwas, was es mit dem gleichlautenden juristischen Wort verbindet – und zu mancherlei textueller Verbindung führt.
Sprache und Kultur
(2004)