Sprache im 20. Jahrhundert. Gegenwartssprache
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In diesem Beitrag soll versucht werden, den Begriff „gesprochenes Standarddeutsch“ (vgl. a. Schneider 2011) aus Sicht der interaktionalen Linguistik (IL, Selting/Couper- Kuhlen 2000) zu beleuchten. Dies mag überraschen, denn „Standardsprache“ ist ein Begriff, der in der IL keine Rolle spielt. So sehr „Standardsprache“ in der Soziolinguistik ein umstrittenes Thema ist (vgl. Bex 1999, Milroy/Milroy 2005, Ammon 2005, Hundt 2010), so wenig ist er es in der IL. Daher gibt es auch keinen etablierten Zugang, keine etablierte Definition o. ä. aus IL-Sicht. Die Frage wird daher zunächst sein, ob und warum es auch für die IL nützlich sein kann, sich mit der Frage zu befassen, und vielleicht sogar notwendig ist, zu einem Begriff von „gesprochener Standardsprache“ zu gelangen. Allerdings müssen wir vorausschicken, dass dieser Beitrag keineswegs eine ausgearbeitete Lösung anbieten wird. Wir werden einige konzeptbezogene und methodische Überlegungen entwickeln, wie man den Begriff „Standard“ aus IL-Sicht als „Gebrauchsstandard“ fassen und einem so verstandenen Standard auf die Spur kommen kann.
Nach Auffassung der Interaktionalen Linguistik sind Äußerungen 'situiert', das heißt ihre Form ist an ihren Kontext sowie an die Art der mit ihnen ausgeführten Handlung( en) angepasst. Dieser Beitrag überprüft diese These am Beispiel des Einflusses unterschiedlicher Beteiligungsrollen auf die Realisierung konzessiver Konstruktionen in amerikanisch-englischen Rundfunkinterviews unter Zuhilfenahme qualitativer und quantitativer Methoden. Nach einer Beschreibung der Besonderheiten des Genres werden die Auswirkungen der situationalen Identitäten der Interaktantinnen auf die Realisierung der Diskursrelation in Radiointerviews untersucht. Die Ergebnisse beruhen auf der Analyse zweier je zweistündiger Korpora von Rundfunk- und Privatkonversationsdaten. Die konzessiven Konstruktionen wurden auf der Basis dreier Handlungen - BEHAUPTEN, EINRÄUMEN und ENTGEGENHALTEN -
identifiziert. Zum einen zeigten sich dabei (zum Teil erwartbare) Unterschiede in der Länge der Konstruktionselemente, ihrer lexikalischen und prosodischen Gestaltung sowie ihrer argumentativen Aufladung. Zum anderen ergaben sich aber auch Befunde, die bisherige Annahmen ergänzen oder ihnen sogar entgegenstehen, etwa wenn Sprecherinnen mit Hilfe konzessiver Konstruktionen ihre institutionell geregelten Diskursrechte erweitern bzw. -pflichten umgehen.