Orthographie
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Zu den sprachwissenschaftlichen Grundlagen der Getrennt- und Zusammenschreibung (GZS) im Deutschen
(1986)
Der Aufsatz wendet sich einem von der germanistischen Linguistik besonders ungenügend behandelten Bereich der deutschen Orthographie zu (1.). Nach der Charakterisierung des Gegenstandsbereiches der GZS wird als deren zentrale Problematik das Gegenüber von Wortgruppe und Zusammensetzung herausgestellt (2.). Orientier! an diesen beiden — durch ihre wesentlichen Merkmale für die deutsche Gegenwartssprache bestimmten — Kategorien wird mit Hilfe des Prinzips von Zentrum und Peripherie für die einzelnen in Bezug auf die GZS relevanten Wortartkombinationen eine Skala ihrer orthographischen Problemhaftigkeit abgeleitet (3.). Der-als besonders problemträchtig erkannte verbale Bereich wird in seiner Spezifik genauer betrachtet (4.), und schließlich wird an Beispielen der Kombination Adjektiv + Verb die Notwendigkeit der Aufhellung und der Beachtung der sprachwissenschaftlichen Grundlagen bei Kodifizierungen im Wörterverzeichnis nachgewiesen (5. u. 6.).
Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach Ursprung und Genese der im geltenden amtlichen Regelwerk niedergelegten Regel, die eine Zusammenschreibung von Adjektiv-Verb-Verbindungen bei Vorliegen einer nicht literalen Bedeutung vorsieht. Ausgangspunkt bilden dabei Sprachtheoretiker und Akteure wie Johann Christoph Adelung, Wilhelm Wilmanns und Konrad Duden, die die Diskussion beherrscht und (dadurch) maßgeblich die erste gesamtdeutsche Rechtschreibregelung im Jahre 1902 mitgestaltet haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Rechtschreibregelung in den orthographischen Wörterbüchern. Erst in dieser zeigt sich, inwiefern der gefundene Kompromiss trägt und inwieweit sich die Beteiligten daran gebunden fühlen, in Sonderheit Duden, der mit seinen Wörterbüchern alsbald eine marktführende Position einnahm und über dessen Duden-Rechtschreibung die Regel einer bedeutungsunterscheidenden Zusammenschreibung bei Adjektiv-Verb-Verbindungen letztlich für alle verbindlich wurde.