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Die geltende amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung geht auf einen Kompromiss aus dem Jahre 2006 zurück, der im Bereich der Kommasetzung bei Infinitivgruppen einen neuerlichen Paradigmenwechsel bedeutete: Während für die Vorreformregelung das Konzept des sog. erweiterten Infinitivs konstituierend war und die Reformregelung sich wesentlich auf schreibstilistische Kriterien gründete, bilden die Basis der aktuellen Regelung grammatisch beschreibbare Fallgruppen. Dieser Umstand schon allein, mehr aber der zentrale Auftrag einer Beobachtung des Schreibgebrauchs durch den Rat für deutsche Retschreibung waren der Rahmen für die vorliegende Pilotstudie, in der das freie Schreiben Grundlage einer differenzierten Analyse des Kommagebrauchs bei Infinitivgruppen ist.
Der vorliegende Beitrag skizziert in einem ersten Abschnitt Gegenstandsbereich und kodifizierte Regelung, bevor er im Weiteren das Studiendesign und die Ergebnisse vorstellt. Die Ergebnisse werden nach Fallgruppen sowie im Hinblick auf übergreifende Tendenzen und Beobachtungen besprochen. Sie sind Ausgangspunkt der im Ausblick formulierten Thesen.
In der deutschsprachigen Gender-Mainstreaming-Debatte treten sprachpolitische Positionen in Konflikt mit grammatischen Regularitäten und orthografischen Normen – nicht selten ohne wesentliche Annäherung. Der Beitrag beleuchtet die Debatte aus der Perspektive des Rats für deutsche Rechtschreibung und argumentiert anhand paradigmatischer Textbeispiele aus dem aktuellen Schreibgebrauch für eine textsorten- und zielgruppenspezifische Realisierung geschlechtergerechter Schreibung. Ausgehend vom breiten Spektrum entsprechender Strategien in bisherigen Leitfäden, Richtlinien und Empfehlungen werden Möglichkeiten einer orthografisch korrekten und sprachlich angemessenen Umsetzung aufgezeigt – in einem multiperspektivischen Ausgleichsversuch beider Diskurspole: Gendergerechte Texte sollen sachlich korrekt, verständlich, lesbar und vorlesbar sein, Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten sowie die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen. Abschließend wird diskutiert, welche Rolle der Rat vor dem Hintergrund seines Auftrags der Bewahrung der Einheitlichkeit der Orthografie im gesamten deutschen Sprachraum in der Debatte einnehmen könnte und sollte.