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Das Wörterbuch im Visier : Hermann Pauls systematische Arbeit : 100 Jahre Deutsches Wörterbuch
(1997)
Klemperers Tagebuch liegt vor in der zweibändigen Ausgabe „Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten" (bis 10.6. 1945; im folgenden mit I bzw. II und anschließender Seitenzahl angegeben) sowie unter dem Titel „Zwiespältiger denn je" (bis 31. 12. 1945; zitiert als III mit Seitenzahl). Beide Ausgaben sind nicht vollständig, wobei Kürzungen vor allem die Streichung von ausführlichen Exzerpten und Abschriften von Zeitungsartikeln betreffen. Ein Anmerkungsapparat ist beiden Ausgaben beigegeben, ein Personenverzeichnis zusätzlich der des Aufbau Verlags — ein Sachregister möchte ich den Herausgebern für die folgenden Auflagen dringend empfehlen. Das Tagebuch des Philologen Victor Klemperer, dessen Einträge den Zeitraum vom 14. 1. 1933 bis zum 31. 12. 1945 umfassen, ist vielschichtig und komplex. Zeitgeschichte einerseits, Sprachgeschichte andererseits seien im folgenden leitende Lesarten, welche die vielfaltigen Aspekte und Facetten historisch- politischer, persönlicher, geistesgeschichtlicher Themen und Inhalte ordnen zu einem Archiv, das Historikern, mithin auch Sprachhistorikern, zu Diensten ist.
Viele deutschsprachige Germanisten, hieß es in der Einladung zu dieser Jahrestagung, „haben einen Hang zur Binnenperspektive, zur Betrachtung der deutschen Sprache und Literatur aus der Sicht der ‚Eigentümer‘ […]. Diese eingeschränkte Sicht auf die Sprache lässt sich durch den Blick von außen […] erweitern und relativieren.“ Diesem Ziel näherten sich die fünfzehn Referentinnen und Referenten aus unterschiedlicher Richtung, wobei jedoch nicht unbedingt sprachstrukturelle, sprachvergleichende oder sprachdidaktische Fragen im Zentrum des Interesses stehen mussten, sondern auch sprach(en)politische Probleme das Referat dominieren konnten.
Vorwort
(2008)
"Übergesetzliches Recht". Reflexionen nationalsozialistischen Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Urteilsbegründungen sind zeit- und damit sprachgeschichtliche Dokumente. Sie sind Psychogramme der Gesellschaft eines Staates. In der ersten Nachkriegsdekade reflektieren sie die zwei Seinsformen des deutschen Gemeinwesens bis und ab 1949. Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund richterliche Selbstprofile, welche die Rechtsprechung der ersten Nachkriegsdekade bestimmen, um anschließend an drei Beispielen der Frage nachzugehen, wie es möglich ist, dass ein Richter im Rahmen einer konzisen Argumentation dasselbe Argument abweist, das ein anderer Richter, ebenso konzis argumentierend, akzeptiert. Die Theoretische Grundlegung dieser Untersuchung besteht – ihrem Erkenntnisinteresse und vor allem der Beschaffenheit der untersuchten Textsorte ,Gerichtsurteil‘ folgend – aus einem Ensemble argumentations- und konzeptanalytischer Aspekte: Urteilsbegründungen sind ihrem Zweck nach argumentierende Texte, die im Argumentieren Schuldkonzepte realisieren. Überlegungen hierzu sind der Untersuchung vorangestellt.
Einleitung
(2014)